Der 48-jährige Mann musste sich am Dienstag vor den Geschworenen verantworten.

Foto: Stefanie Ruep

Sehr ruhig und zurückhaltend antwortete ein Firmenchef am Dienstagvormittag auf die Fragen des Geschworenensenats am Salzburger Landesgericht. Ganz anders als bei dem Vorfall am 28. März 2020. Damals attackierte der Flachgauer mit seinem Radlader einen ehemaligen Nachbarn und dessen Sohn. Er rammte mit der Frontschaufel den Kleinbus der beiden und schob das Fahrzeug rund 50 Meter über eine Wiese vom Firmengelände hin zu einer abfallenden Böschung.

Der Lenker zog seinen Sohn aus dem Auto und flüchtete mit ihm zu Fuß. Der 48-Jährige habe sie mit gesenkter Schaufel verfolgt, um sie zu überfahren, schilderte der Staatsanwalt am Dienstag den Geschworenen. Die zwei Verfolgten versteckten sich daraufhin hinter einem Stapel aus Paletten und riefen die Polizei. Sie blieben unverletzt.

Massive Angst vor Ansteckung

Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Nötigung. Laut psychiatrischen Gutachten hatte sich der Mann jedoch in einem manisch-psychotischen Zustand befunden und war nicht zurechnungsfähig. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt. Grund für seine psychische Ausnahmesituation sei die Belastung durch die Corona-Pandemie, den Lockdown und die Schließung seines Betriebs gewesen. "Der Firmenchef sorgte sich um seine Mitarbeiter und hatte auch eine massive Angst vor einer Ansteckung", sagte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Der Mann verbarrikadierte das Firmengelände, niemand hatte Zutritt.

Verteidiger plädiert für bedingte Unterbringung

Er habe sogar Erdhaufen aufgeschüttet, damit niemand auf das Gelände kommt, erklärte sein Anwalt Franz Essl. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant niemanden habe verletzen wollen. Er habe sich in einer akuten, wahnhaften Psychose befunden, sei aber in der Zwischenzeit erfolgreich behandelt worden. "Man kann ihm keinen Mordvorsatz vorwerfen", betonte Essl. Der Unternehmer habe das Auto wegschieben wollen, aber keinen Vorsatz gehabt, jemanden umzubringen.

Der Verteidiger plädierte daher für eine bedingte Unterbringung, bei der regelmäßige medizinische Nachweise erbracht werden müssen. "Man muss ihn nicht einsperren." Sein Mandant habe auch schon 23.000 Euro an Wiedergutmachung geleistet, darunter 10.000 Euro Schmerzensgeld für den Fahrer und 5.000 für seinen Sohn.

Angeklagter bereut Vorfall

"Ich erkenne heute, dass das ein Wahn war", sagte der Firmenchef. Ihm tue der Vorfall sehr leid. Es hätte jedem passieren können, der auf das Firmengelände fuhr. "Ich wollte einfach nur, dass er vom Grundstück weg ist." Er habe in dieser Zeit nur noch Nachrichten geschaut, habe zwei Wochen fast nicht geschlafen und nicht mehr klar denken könne, erzählte der 48-Jährige. Seine Frau habe ihm damals geraten, zum Psychiater zu gehen, doch er habe das strikt abgelehnt, weil er bereits im Wahn gewesen sei.

Für den ehemaligen Nachbarn, der als Zeuge geladen wurde, war es jedenfalls ein traumatisches Erlebnis. Er wollte in einer Garage Reifen einlagern und fuhr daher bei dem Firmengelände vorbei. "Als er mit dem Caterpillar auf der Wiese auf uns zukommt, dachte ich zuerst, er kann die Kontrolle über das Fahrzeug nicht mehr haben", erzählte der 39-Jährige. Er habe gedacht, der Mann sei eingeschlafen. Doch als dieser ihn rammte, habe er bemerkt, dass das bewusst geschehe. "Mein Sohn schrie: 'Papa, der bringt uns um'", sagte der Zeuge. Er habe seinen Sohn aus dem Auto gerissen, sei weggerannt und habe den Buben mitgeschleift.

Am Dienstag waren auch die Psychiaterin und ein Verkehrsgutachter als Zeugen geladen. Am Abend wurde das Urteil verkündet. Die Geschworenen verneinten den Mordversuch und entschieden auf versuchte schwere Nötigung. Wie vom Verteidiger gefordert, wird der Mann bedingt eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. (Stefanie Ruep, 31.8.2021)