Beratung als Pflicht. Das klingt nach keiner guten Kombination. Trotzdem ist es absolut richtig, ab 1. September Gewalttäter zu verpflichten, mindestens sechs Stunden mit Fachleuten über ihr Gewaltproblem zu sprechen. Zumindest jene, die aus einer Wohnung weggewiesen wurden oder gegen die ein Annäherungsverbot ausgesprochen wurde. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt, die zum größten Teil Frauen trifft und von Männern ausgeht.

Im besten Fall könnten durch die Beratungen Gefährder ungefährlicher werden. Und wenn das nicht gelingt, gibt es gute Chancen, sie besser im Blick zu behalten. Denn wenn die beratenden Vereine den Eindruck haben, dass vonseiten des Gewalttäters weiter Gefahr ausgeht, sollen Polizei oder Opferschutzeinrichtungen informiert werden. Angesichts der Anzahl von Betretungs- und Annäherungsverboten, die zwischen 8000 (2014) und 11.500 (im vergangenen Pandemiejahr) liegt, ist das eine enorme Herausforderung – aber auch eine Chance, mit diesen Männern in Kontakt zu kommen.

Dass sich manche Vertreterinnen von Opferschutzeinrichtungen zur Täterarbeit sehr skeptisch äußern, mag den zu geringen finanziellen Mitteln für Gewaltschutz geschuldet sein, worunter betroffene Frauen sehr leiden. Doch Gewaltschutz ist nicht allein der Einsatz, wenn Gewalt schon passiert ist – sondern auch, bevor sie schon wieder passiert. (Beate Hausbichler, 1.9.2021)