Wenn man die Piraten selbst nicht erwischt, probiert man es woanders: So haben es sich wohl Vertreter der Filmindustrie gedacht – und gehen nun gegen VPN-Anbieter vor.

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Eigentlich waren VPNs (Virtual Private Networks) ursprünglich vor allem dafür gedacht, dass sich Mitarbeiter auf Reisen sicher mit den Diensten des eigenen Unternehmens verbinden können. Immerhin wird dabei sämtlicher Datenverkehr in einen Tunnel gepackt, verschlüsselt und über den Server des jeweiligen Anbieters umgeleitet. Auf dieses Weise werden also die kommunizierten Inhalte vor dem Einblick von WLAN- oder auch Mobilfunkbetreiber geschützt.

Piraterie

Doch VPNs haben über die Jahre auch noch für einen anderen Einsatz große Popularität gefunden: dem Verschleiern der eigene Identität beim Herunterladen von kopiergeschützten Filmen oder anderen Inhalten – landläufig Piraterie genannt. Wie Sicherheitsexperten immer wieder betonen, bietet das zwar keinen perfekten Schutz, zudem muss man dem Anbieter schon extrem vertrauen, immerhin hätte dieser theoretisch Einblick in das gesamte Surfverhalten. Das tut der Popularität keinen Abbruch, viele der Anbieter werben denn auch offensiv damit, die Aktivitäten ihrer Nutzer nicht mitzuprotokollieren. Genau das ist aber wiederum der Content-Industrie ein Dorn im Auge, tut man sich doch damit beim Aufspüren von Filmpiraten erheblich schwerer. Insofern kommt ein aktueller Bericht eigentlich nicht sonderlich überraschend.

Klage

Eine Gruppe von unabhängigen Filmstudios hat in den USA Klage gegen die VPN-Anbieter Surfshark, VPN Unlimited, Zenmate, und Express VPN eingereicht. Das Ziel: diese dazu zu zwingen, die Aktivitäten ihrer Nutzer mitzuloggen und sie im Falle von Piraterie rauszuwerfen. Zu den Klägern zählen Firmen, die für bekannte Filme wie "The Hitman's Bodyguard", "Dallas Buyers Club" und "London Has Fallen" verantwortlich zeichnen, wie "Torrentfreak" berichtet.

Argumente

In der Klageschrift geht es vor allem um den Filmtausch via Bittorrent. Die VPN-Anbieter würden ihre Dienste zum Teil damit bewerben, dass man mit ihrer Hilfe urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen könne. Umgekehrt sei es auch kein Zufall, dass dann gezielt auf beliebten Bittorrent-Portalen Werbeeinschaltungen für ebendiese Dienste zu finden sind. Als Beispiel nennt man etwa Express VPN, das direkt auf Webpages wie YTS.movie angepriesen wird.

Konkret fordern die Kläger, dass VPN-Anbieter künftig bekannte Piratenseiten wie Piratebay oder Rarbg blockieren sollen. Zudem solle jeder Abonnent, über den drei Copyright-Beschwerden im Verlauf von 72 Stunden eingebracht werden, den Zugriff zum VPN automatisch verlieren.

Geoblocking und viel mehr

Doch es ist nicht der einzige Vorwurf, den die Filmstudios gegen VPN-Anbieter ins Feld führen. So stört man sich auch an einem zweiten beliebten Einsatzbereich dieser Dienste: dem Umgehen geografischer Beschränkungen. Auch hiermit würden die Dienste zum Teil direkt werben, auch das sei aber illegal. Zudem würden VPNs den Nutzern auch dabei helfen, Netzsperren und andere beschränkende Maßnahmen zu umschiffen.

Damit nicht genug, werfen die Kläger den VPN-Anbietern auch vor, generell "empörendes Verhalten" zu befördern. Sie würden als Schild für rassistische Kommentare gleichermaßen wie für die Verbreitung von Kinderpornografie oder die Verschleierung von Morden benutzt.

Eine Stellungnahme der betroffenen VPN-Anbieter gibt es bisher noch nicht. (apo, 1.9.2021)