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Salzburg – Die vorab geführten außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen sind gescheitert. Daher musste der ehemalige Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden (SPÖ), am Mittwoch erneut vor Gericht. Die Stadt Salzburg fordert in einem Zivilprozess die Anwalts- und Verfahrenskosten aus dem Swap-Verfahren in der Höhe von rund 543.000 Euro von dem langjährigen Stadtoberhaupt zurück. Doch in der vorbereitenden Sitzung vor Gericht konnte eine bedingte Einigung erzielt werden.

Heinz Schaden wird 160.000 Euro der Kosten für Anwälte, Verfahren und Gutachten, die die Stadt vorfinanziert hat, sofort zurückzahlen. Danach werden über neun Jahre je 10.000 Euro fällig. Der Vergleich auf die insgesamt 250.000 Euro wurde mit einer Widerrufsfrist von einem halben Jahr versehen.

Warten auf Entscheidung zur Pensionskürzung

Denn der Ex-Stadtchef wartet noch auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in seinem Pensionsverfahren. Erst wenn dieses positiv ausgehe und seine Pensionskürzung zurückgenommen werde, könne er die ausgemachte Summe bezahlen, erklärte seine Anwältin Bettina Knötzl. Die Einigung muss auch der Stadtsenat noch absegnen, erklärte der Anwalt der Stadt. Im Fall eines Widerrufs des Vergleichs wird es einen weiteren Prozesstermin geben, bei dem auch der amtierende Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) einvernommen werden würde.

Fixiert wurde die Klage der Stadt gegen Schaden mit einem mehrheitlich gefassten Gemeinderatsbeschluss im September des Vorjahres. Bürgermeister Preuner sagte im Vorfeld des Prozesses: "Wenn wir die Kosten nicht einfordern, wären wir selbst in der Untreue." Die Stadt habe Schaden – wie auch den beiden ebenfalls in der Swap-Causa verurteilten Spitzenbeamten – einen außergerichtlichen Vergleich angeboten. Mehr als die Hälfte der Kosten forderte die Stadt zurück, konkret 260.000 Euro.

Verfahren ist Risiko für beide Parteien

Doch diese Vergleichsgespräche scheiterten. Mehr als 200.000 Euro könne Schaden nicht aufbringen, erklärte seine Anwältin im Vorfeld. "Schaden ist in einem Alter, wo er nicht mehr groß zuverdienen kann. Seine Pension ist als Folge der Verurteilung gekürzt, die Bank gibt ihm auch nicht mehr Berge von Krediten", sagte Knötzl zur APA.

Die Richterin gab zu Beginn des Prozesses zu bedenken, dass für beide Parteien das Verfahren ein Risiko berge, da viele Rechtsfragen zu klären seien und nicht alles ausjudiziert sei. Beide Seiten waren am Mittwoch bemüht, sich zu einigen, um auch weitere Prozesskosten zu vermeiden. Mit Erfolg.

Schaden: "Finanziell schmerzhaft"

"Ich wollte diesen Vergleich. Finanziell ist er natürlich schmerzhaft für mich, das sind schon ordentliche Summen. Ich bin ja nicht mehr im Erwerbsleben", sagte der ehemalige Bürgermeister Schaden nach dem Prozesstermin. "Ich betrachte die Stadt Salzburg immer noch als meine Stadt, die Stadt, wo ich lebe. Mir war es auch wichtig, dass ich mit dieser Stadt in Zukunft in Frieden leben kann."

Schaden wurde 2017 in einem Seitenstrang des Salzburger Finanzskandals in erster Instanz wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Im Oktober 2019 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil. Den unbedingten Teil von einem Jahr saß Schaden bis Oktober 2020 mit einer elektronischen Fußfessel ab. (Stefanie Ruep, 1.9.2021)