Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin der Autonomen Frauenhäuser (AÖF).

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Wien – Am Mittwoch ist die verpflichtende Täterberatung in Kraft getreten: Wenn ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wird, hat der Gefährder eine Gewaltpräventionsberatung im Ausmaß von sechs Stunden zu absolvieren. Über die konkreten Inhalte, das Konzept und die Ausrichtung dieser Täterberatung sei aber "nach wie vor nichts bekannt", kritisierte Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin der Autonomen Frauenhäuser (AÖF).

Es fehle der Austausch mit Opferschutzeinrichtungen wie Frauenhäusern, der Frauenhelpline und Gewaltschutzzentren, wurde bemängelt. "Wenn betroffene Frauen zum Beispiel bei der Frauenhelpline 0800-222-555 anrufen, müssen die Beraterinnen zur Sicherheit der Frauen und Kinder konkrete Auskunft geben können, was in der Täterberatung passiert – leider wissen wir fast nichts dazu", hieß es in einer AÖF-Aussendung vom Donnerstag. Es würden sich Fragen stellen wie: "Welchen Status haben die Täterberatungsstellen? Gibt es klare Kriterien und Standards für die Sicherheit der Frauen beziehungsweise für den Opferschutz? Wissen die zuständigen Berater über Täterstrategien wie Manipulation, Blenden oder Victim-Blaming Bescheid?"

"Falsche Sicherheit"

Rösslhumer warnte vor falscher Sicherheit für Betroffene: "Es ist schwer vorstellbar, dass ein Weggewiesener innerhalb von nur sechs vorgegebenen Beratungsstunden Verantwortung für sein gewalttätiges Verhalten übernehmen kann beziehungsweise wird. Es liegen uns auch keine Informationen vor, was mit amtsbekannten und gefährlichen Tätern passiert. Wer erstattet Anzeige in diesem Fall? Wie werden Femizide und Mordversuche verhindert?"

Gefordert wird "Transparenz und Information" durch einen regelmäßigen Austausch mit Frauenhäusern, Frauenhelpline und Gewaltschutzzentren mit den Anbietern der Täterberatung und dem Innenministerium. Außerdem benötige es mehr Geld für Opferschutzeinrichtungen, "weil diese Täterarbeit noch mehr Arbeit im Opferschutz – noch bessere Betreuung und Begleitung – bedeutet". Und es brauche eine standardisierte und qualifizierte Ausbildung zur opferschutzorientieren Täterarbeit für alle Berater, "die gemeinsam mit Opferschutzeinrichtungen erfolgen muss", so Rösslhumer. (APA, 2.9.2021)