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In Deutschland haben sich die Geldwäsche-Verdachtsmeldungen innerhalb von drei Jahren fast vervierfacht.

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Kritiker sehen sich bestätigt, Befürworter lassen sich nicht beirren: Immer häufiger gehen bei den Behörden in Deutschland Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche mit im Zusammenhang mit Kryptowährungen ein. Die Zahl solcher Verdachtsfälle bei der Geldwäsche-Spezialeinheit des Zolls FIU hat dem deutschen Finanzministerium zufolge seit 2018 deutlich zugenommen. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage der FDP hervor, berichtet das Handelsblatt.

Demnach lag die Zahl der einschlägigen Geldwäsche-Verdachtsmeldungen 2018 noch bei rund 570. Im Vorjahr waren es bereits an die 2050. Das sei eine "zum gesamten Meldungsaufkommen überdurchschnittliche Steigerung".

Dem Ministerium liegen eigenen Angaben zufolge keine belastbaren Erkenntnisse über den Gesamtumfang des gewaschenen Geldes vor. Dass sich Kryptowährungen dafür eignen, ist jedoch unbestritten.

Komplizierte Behördensituation

Die komplizierte Situation für Behörden zeigt mitunter ein Beispiel aus Großbritannien. Dort ist mit Binance eine der weltgrößten Kryptobörsen beheimatet. Nach Einschätzung der britischen Finanzaufsicht FCA lasse sich Binance nicht ordnungsgemäß überwachen. Die Plattform stelle ein beträchtliches Risiko für Verbraucher dar.

Dazu kommen sich häufende Meldungen von Erpressungsversuchen, bei denen Hacker Firmencomputer verschlüsseln und nur gegen Lösegeld in Form von Kryptowährungen wieder freigeben.

Um illegale Aktivitäten einzudämmen, will die EU-Kommission neue Beschränkungen für Bitcoin und andere Digitalwährungen einführen. Transfers sollen so vollständig nachverfolgbar werden. Der Vorschlag sieht zudem vor, dass Plattformenbetreiber dazu verpflichtet werden, persönliche Daten aller Kunden zu erfassen und an die Behörden weiterzuleiten. Das Prinzip der Pseudonymität wäre damit ausgehebelt, und Transaktionen wären nachvollziehbar wie herkömmliche Banküberweisungen. In diesem Rahmen sollen auch anonymisierte Wallets – digitale Geldbörsen – verboten werden.

Neue Behörde

Als Herzstück des vorgeschlagenen Gesetzespakets nannte die EU-Kommission die neue Anti-Geldwäsche-Behörde Alma (Anti-Money Laundering Authority). Sie soll die Aufsicht über bestimmte Finanzunternehmen übernehmen können, wenn ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.

Das Problem der Geldwäsche in Europa ist enorm. "Schätzungen zufolge belaufen sich verdächtige Transaktionen auf mehrere Hundert Milliarden Euro", teilte jüngst der Europäische Rechnungshof mit. Geld, das zumeist mit Leid verbunden verdient wird – etwa durch Zwangsprostitution, Menschen- und Waffenhandel, Drogengeschäfte oder Erpressung – wird so in den normalen Wirtschaftskreislauf geschleust. (and, 3.9.2021)