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Apple und Google weisen die Vorwürfe von sich.

Foto: Reuters/Dado Ruvic

Die Geräte großer Tech-Firmen wie Apple, Google und Amazon haben mit Siri, dem Google Assistant und Alexa meist einen Sprachassistenten mit an Bord. Während die Funktion eine einfachere Nutzung erlauben soll, sind einige User besorgt, dass die Unternehmen auch dann zuhören, wenn sie gar nicht sollten. Am Donnerstag entschied ein US-Bundesgericht in Kalifornien, dass sich Apple einer Sammelklage stellen muss, die dem Unternehmen vorwirft, dass Siri die Privatsphäre der Nutzer verletzt. Eine ähnliche Klage gegen Google wurde bereits Anfang Juli zugelassen.

Zwar beantragte der iPhone-Hersteller die Abweisung der Klage, der zuständige Richter, Jeffrey S. White, wies allerdings nur jenen Teil ab, in dem es um den wirtschaftlichen Schaden der Nutzer ging. Zugelassen wurde hingegen jener Teil, in dem die Kläger dem Konzern vorwerfen, dass sich Siri unaufgefordert einschalte und Unterhaltungen aufzeichne. Die gesammelten Daten würden zudem an Dritte weitergegeben werden. Laut der Veröffentlichung sagte ein Siri-User, dass ihm nach privaten Unterhaltungen mit seinem Arzt über eine chirurgische Behandlung Werbung für ebendiese angezeigt wurde.

Bekannte Bedenken

Es ist nicht das erste Mal, dass Datenschutzbedenken gegenüber den Sprachassistenten von Apple, Google und Amazon aufkommen. Nachdem diese immer stärker in den Alltag von Kunden integriert werden, findet man sie neben Smartphones inzwischen häufig auch in Smart-Home-Geräten wie Lautsprechern.

Schon 2019 stand Apple nach einem "Guardian"-Bericht in der Kritik. Laut diesem hörten damals Subunternehmer Siri-Audioaufnahmen an, um die Leistung des Dienstes zu verbessern. Dabei sollen sie häufig auch sensible Unterhaltungen mitbekommen haben – die häufig aufgrund von versehentlichen Siri-Aktivierungen aufgezeichnet wurden. Das Programm wurde kurz darauf eingestellt – und nach wenigen Monaten wiederaufgenommen. Nutzer konnten dann das Teilen ihrer Daten ablehnen, berichtet "9to5Mac".

Zuhören auf Kommando

Die Unternehmen bestehen hingegen darauf, dass ihre Dienste nur dann zuhören, wenn sie um Hilfe gebeten werden. Laut einer Amazon-Sprecherin würde man nur dann Audiodateien speichern, wenn das Gerät ein entsprechendes Aktivierungskommando hört. Außerdem würde nur ein "kleiner Teil" der Audiodaten manuell überprüft werden. Nutzer können sich zudem gegen diese entscheiden.

Der jüngste Fall ähnelt einer bereits Anfang Juli zugelassenen Klage gegen Google, die von derselben Anwaltskanzlei eingebracht wurde.

Antrag auf Abweisung

Apple erwidert laut "Washington Post", dass es keine Siri-Aufnahmen verkaufe und diese nicht mit einem "identifizierbaren Individuum" in Verbindung gebracht werden könnten: "Apple ist der Ansicht, dass Privatsphäre ein grundlegendes Menschenrecht ist, und hat Siri so konzipiert, dass die Nutzer es jederzeit aktivieren oder deaktivieren können", liest man im Antrag auf Klageabweisung. Man arbeite außerdem aktiv daran, eine versehentliche Auslösung zu verhindern.

Google teilte den Berichterstattern in einer Stellungnahme mit: "Standardmäßig speichern wir Ihre Audioaufnahmen nicht und machen es Ihnen leicht, Ihre Datenschutzeinstellungen zu verwalten, zum Beispiel durch einfache Antworten auf Ihre Datenschutzfragen oder die Aktivierung des Gastmodus." Man bestreite die erhobenen Behauptungen und werde sich "energisch verteidigen". (mick, 3.9.2021)