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Die Beiträge "Der Mensch im Fokus" im "Kurier" und "Mensch im Fokus" in der "Kronen Zeitung" verstoßen nach Ansicht des Selbstkontrollorgans gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Foto: Reuters / HEINZ-PETER BADER

Wien – Der Presserat rügt zwei Fälle verdeckter Werbung in Tageszeitungen. Die Beiträge "Der Mensch im Fokus", erschienen am 26. März im "Kurier", sowie "Mensch im Fokus", erschienen am 24. März in der "Kronen Zeitung", verstoßen nach Ansicht des Selbstkontrollorgans gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit) und 4 (Einflussnahmen) des Ehrenkodex für die österreichische Presse. Sie hätten als "Bezahlte Anzeige" oder "Werbung" ausgewiesen werden müssen, um nicht in die Irre zu führen.

In den Beiträgen steht geschrieben, dass die Casinos Austria und Österreichische Lotterien Gruppe seit Jahrzehnten gesellschaftliche Verantwortung übernehme – etwa mit ihrer finanziellen Unterstützung für das Neunerhaus in Wien, das Menschen in Notsituationen ein Dach bietet, oder als Partner der Kampagne "Österreich impft" des Roten Kreuzes. Beigefügt ist den Texten dasselbe Foto, wobei die Österreichischen Lotterien als Rechteinhaberin angeführt werden. Ein Leser wandte sich an den Presserat und kritisierte, dass die Beiträge als Werbung zu kennzeichnen gewesen wären, wie es etwa DER STANDARD tat, der einen nahezu identen Text abdruckte.

Zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen unterscheiden

Leserinnen und Lesern muss es möglich sein, zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen zu unterscheiden, hält der Presserat in einer Aussendung fest. Nichts zur Sache tut es, ob für einen Beitrag mit Werbecharakter Geld entrichtet wird. Laut Senat 3 werde das zivilgesellschaftliche Engagement der Unternehmensgruppe ähnlich wie in einer Werbebroschüre präsentiert. Die nahezu identen Textbeiträge seien ein weiteres Indiz dafür, dass es zu einer Einflussnahme von außen gekommen sei. "Die aus medienethischer Sicht erforderliche Unterscheidbarkeit zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten im Sinne der Punkte 3 und 4 des Ehrenkodex wurde missachtet. Die Leserinnen und Leser wurden in die Irre geführt", so die Entscheidung des Selbstkontrollorgans.

Die Medieninhaberin der Tageszeitung "Kurier" hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt, die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" hingegen bisher nicht. Beide nahmen nicht am Verfahren teil. Sie werden aufgefordert, den Verstoß gegen den Ehrenkodex freiwillig zu veröffentlichen. (APA, 3.9.2021)