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EU-Recht zuerst: Polen drohen empfindliche Strafzahlungen.

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Im Dauerkonflikt um den Bruch von EU-Regeln und -Grundwerten durch das Gängeln der unabhängigen Justiz durch die polnische Regierung schlägt die EU-Kommission erneut einen härteren Kurs ein. Sie beantragte am Dienstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Durchsetzung von Finanzsanktionen, wie es in einer Mitteilung in Brüssel hieß.

Hintergrund ist ein Urteil der EU-Höchstrichter, das im Juli ergangen war, und das Polens Regierung nicht wie verlangt umgesetzt hat. Es geht dabei um eine Disziplinarkommission, die 2018 im Zuge von Justizreformen eingeführt wurde zur Bestrafung von Richtern. Diese sollte der Regierung direkt Zugriff auf die Justiz und einzelne Richter sichern. Nach Ansicht des EuGH muss diese Disziplinarkommission abgeschafft werden, weil sie die in den EU-Verträgen gesicherte Unabhängigkeit der Justiz aushebelt: Richter können zwangspensioniert werden, ihre Immunität aufgehoben, ihre Beschäftigung gesteuert werden.

Höhe der Strafe noch offen

Zwar hieß es in Medienberichten im August noch, das Erkenntnis aus Luxemburg werde umgesetzt. Das wurde aber bisher nicht gemacht, weshalb die Kommission nun nach zwei Monaten die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren – die Verhängung von Bußgeldern – zündet. Wie hoch diese Zahlungen sind, muss der Gerichtshof in Luxemburg festlegen. Es sind dies in der Regel Taggelder in der Höhe von mehreren Hunderttausend Euro. Sie können gesteigert werden, haben den Sinn, ein EU-Land so lange zu bestrafen, bis es den rechtskonformen Zustand wiederherstellt.

Dass die Regierung in Warschau erneut "nicht liefert", was sie nach Auffassung der höchsten EU-Institutionen liefern müsste, ist kein gutes Zeichen. Im August hatten viele in Brüssel angenommen, dass Polen allein schon deshalb aus Vernunft einen Versöhnungskurs einschlagen werde, weil parallel zu den Vertragsverletzungsverfahren gerade ein Prüfverfahren für die Vergabe von Milliardensummen an das Land aus dem Wiederaufbaufonds läuft.

Garantien verlangt

Polen gehörte mit rund 33 Milliarden Euro zu den größten Empfängern neben Italien und Spanien. Die Kommission hat das eingereichte Programm aber bisher nicht genehmigt und zum Beschluss durch den EU-Finanzministerrat weitergeleitet. Sie verlangt Garantien, dass die Rechtsstaatlichkeit gilt, dass EU-Bürger und Unternehmen davon ausgehen können, eine funktionierende Justiz im Land vorzufinden.

Da die Förderprogramme nur nach politischen Beschlüssen im Ministerrat ausgezahlt werden, riskiert die polnische Regierung, riesige Summen zu "verspielen". (Thomas Mayer, 7.9.2021)