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Die Arbeiterkammer rät, sich nicht vertrösten zu lassen.

Foto: Reuters/Daewoung Kim

Bei Defekten von neuen Mobiltelefonen spielen die Verkäufer oft auf Zeit. Danach ist die Durchsetzung von Gewährleistungsrechten der Käufer schwerer. Das haben die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich heuer bereits bei 375 diesbezüglichen Anfragen von Kunden festgestellt, wie sie in einer Aussendung am Mittwoch mitteilten.

Demnach werden die Konsumenten vom Verkäufer häufig an den Hersteller verwiesen, oder das Gerät wird wochenlang zur Reparatur eingeschickt und kommt weiterhin kaputt zurück. Die Arbeiterkammer rät, sich nicht vertrösten zu lassen. Zunächst könne in der Regel nur die Reparatur des Telefons gefordert werden. Wenn das nicht möglich sei, müsse ein Austausch angeboten werden. Es müsse nur ein Reparaturversuch geduldet werden. Die Zulässigkeit von drei Versuchen sei eine oft gegebene "Falschinformation" der Lieferanten. Die Käuferin oder der Käufer könne sein Geld zurückverlangen, wenn nach der ersten Reparatur derselbe Fehler auftauche oder der Händler die Reparatur verweigere.

Zwei Jahre Gewährleistung

Vielen seien ihre Rechte nicht bekannt: Beim Kauf eines Smartphones bestehe zwei Jahre Gewährleistung für Mängel, die beim Kauf vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten sei dieses Recht am stärksten. Wird das Handy in dieser Zeit unverschuldet defekt, gilt die Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Gegenteiliges müsste der Verkäufer beweisen. Nach sechs Monaten liege die Beweislast beim Erwerber, was in der Praxis aber oft unmöglich sei. Das erschwere die Durchsetzung von Forderungen sehr.

Demgegenüber sei die Garantie eine freiwillige Vereinbarung. Sie könne also auch inhaltlich frei gestaltet werden. Hier würden die Garantiebedingungen des Herstellers gelten wann ein Gerät repariert, ausgetauscht oder der Kaufpreis erstattet wird. Oft werde von den Verkäufern auf Zeit gespielt, kritisieren die Konsumentenschützer. Während die Handybesitzer versuchen, beim Hersteller eine Reparatur "auf Garantie" zu erhalten, vergehen oft die ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist.

Deshalb der Rat, gegenüber dem Händler schriftlich auf Gewährleistung zu bestehen. Mängel sollten sofort und ebenfalls am besten nachweislich schriftlich reklamiert werden. (APA, 8.9.2021)