Der neue Generalkollektivvertrag präzisiert Corona-Regeln im Büro.

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Wien – Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung haben sich auf einen neuen Generalkollektivvertrag geeinigt. Der bisherige lief Ende August aus. Firmen, die einen 3G-Nachweis verlangen, dürfen keine Maskenpflicht verhängen, so einer der Eckpunkte der Vereinbarung. Arbeitnehmer, die im Job eine Corona-Schutzmaske tragen müssen, haben nach drei Stunden Anspruch auf "mindestens zehn Minuten" Pause von der Maske. Der neue Vertrag gilt per 1. September bis 30. April 2022.

Covid-19-erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht benachteiligt werden, ist im General-KV festgehalten. Aufgrund eines positiven Testergebnisses dürfen sie weder entlassen noch gekündigt oder anders benachteiligt werden. Einen Nachweis zum 3G-Status des Beschäftigten darf der Arbeitgeber verlangen, wie die Wirtschaftskammer (WKO), die Industriellenvereinigung (IV), die Arbeiterkammer (AK), der Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Landwirtschaftskammer (LK) am Donnerstag in einer gemeinsamen Aussendung mitteilten.

Bestehende Regelungen, etwa in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt.

Rechtssicherheit

"In den vergangenen Wochen und Monaten hatten wir viele Anfragen unserer Mitglieder zu Maskenpflicht, Bekanntgabe des Impfstatus und 3G-Regelungen in Betrieben – der neue Generalkollektivvertrag schafft nun Klarheit und gibt sowohl Betrieben als auch BetriebsrätInnen und Beschäftigten Sicherheit", sagte AK-Präsidentin Renate Anderl.

"Die neuerliche Einigung auf einen General-KV gibt den Betrieben weiterhin Rechtssicherheit und bietet außerdem Schutz für die Arbeitnehmer", erklärte WKO-Präsident Harald Mahrer. Geregelte Abläufe in den Betrieben seien damit gesichert. Nun gelte es, eine vierte Corona-Welle "so gut wie möglich einzubremsen und die Erholung der Wirtschaft nicht aufs Spiel zu setzen".

ÖGB betont Maskenpause

Dem ÖGB war es sehr wichtig, "den Rechtsanspruch auf die Pause von der Maske, der auch bei etwaigen zukünftigen verschärften gesetzlichen Maßnahmen betreffend NMS gilt, erneut zu fixieren", schreibt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. "Diese Erleichterung haben die Betroffenen nach mehr als einem Jahr ständigen Maskentragens verdient."

"In nach wie vor schwer planbaren Zeiten sind praktikable und möglichst unbürokratische Lösungen für den Arbeitsalltag ein Gebot der Stunde – sowohl für Unternehmen als auch Beschäftigte", strich IV-Chef Georg Knill hervor. Die Verlängerung des General-KV leiste dazu einen sinnvollen Beitrag.

Die LK Österreich empfehle den Sozialpartnern der Land- und Forstwirtschaft, gleichartige Regelungen zu schaffen, erklärte LK-Präsident Josef Moosbrugger. Auf Ablehnung stößt der General-KV hingegen bei den Blauen. Der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft, Matthias Krenn, sieht darin einen "Wegbereiter für Impfzwang" und vermisst Schutz für Impfunwillige. (APA, 9.9.2021)