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Die konservative Zeitschrift 'Gazeta Polska' vertreitet Aufkleber, mit denen man sein Haus zur LGBT-freien Zone erklären kann.

Foto: REUTERS/Kacper Pempel

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Pride-Parade unter Polizeischutz, Tschenstochenau, 21. August.

Foto: AP/Czarek Sokolowsk

Warschau – Die EU-Kommission droht fünf polnischen Regionen, die sich zu "LGBT-freien Zonen" erklärt haben, mit einem Stopp von Geldtransfers. Die Mittel aus dem Corona-Hilfsfonds zum Wiederaufbau nach der Pandemie seien auf Eis gelegt worden, bis sich die Regionen davon distanzierten, teilt eine der betroffenen Regionen und die EU mit. Den Betroffenen war am 14. Juli eine zweimonatige Freist gestellt worden, die am Dienstag abläuft.

Die Erklärung von LGBT-freien Gebieten, Arbeitsstätten oder Dienstleistungen stelle eine Handlung dar, die gegen die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Werte verstoße. In Polen haben sich auch etliche Städte zu sogenannten LGBT-freien Zonen erklärt. Das hat vor allem symbolischen Charakter. Damit sollen Veranstaltungen von Homosexuellen, lesbischen Menschen, Bi- und Transsexuellen nicht gefördert werden.

Der Vorschlag Jan Dudas, des Vorsitzenden der Versammlung der Woiwodschaft Kleinpolen, den Begriff LGBT durch "neomarxistische Ideologie der kulturellen Sexualität" zu ersetzen, fand keine Mehrheit.

Schritte gegen Polen, Ungarn und Rumänien gefordert

Wegen der Diskriminierung von Lesben, Schwulen und anderen Personen der LGBTIQ-Gemeinschaft soll die EU-Kommission nach dem Willen des Europäischen Parlaments gegen Polen, Ungarn und Rumänien vorgehen. Die Brüsseler Behörde solle ihre Instrumente nutzen, um der "eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der grundlegenden Werte der EU durch Polen und Ungarn entgegenzuwirken", geht aus einer Entschließung hervor, die am Dienstag in Straßburg verabschiedet wurde.

In Ungarn wurde im Juni ein umstrittenes Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homo- und Transsexualität verabschiedet. Auch Polen steht wegen der Missachtung der Rechte von Homo-, Bi- und Transsexuellen in der Kritik.

Rumänien setzte Urteil nicht um

Im Fall von Rumänien geht es darum, dass das Land bisher ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) nicht umgesetzt hat. Der Entscheidung aus dem Jahr 2018 zufolge müssen EU-Staaten gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen Mitgliedsländern für das Aufenthaltsrecht anerkennen, selbst wenn das nationale Recht keine Homo-Ehe vorsieht. Geklagt hatte ein rumänisch-amerikanisches schwules Paar, das in Belgien geheiratet hatte. Dem US-Amerikaner wurde dennoch eine Aufenthaltserlaubnis in Rumänien verweigert.

Der EU-Kommission stünden etwa Vertragsverletzungsverfahren, gerichtliche Maßnahmen oder Haushaltsinstrumente zur Verfügung, um gegen die EU-Staaten vorzugehen. Darüber hinaus will das EU-Parlament, dass in der EU alle Hindernisse beseitigt werden, die LGBTIQ-Personen bei der Ausübung ihrer Grundrechte entgegenstehen. So sollten Ehen oder eingetragene Partnerschaften, die in einem Mitgliedsstaat geschlossen wurden, in allen EU-Staaten anerkannt werden und gleichgeschlechtliche Ehegatten und Partnerinnen genauso behandelt werden wie heterosexuelle.

Daneben fordern die Abgeordneten alle EU-Länder auf, die in der Geburtsurkunde eines Kindes genannten Erwachsenen als dessen rechtliche Eltern anzuerkennen. Grundsätzlich sollten Regenbogenfamilien dasselbe Recht auf Familienzusammenführung haben wie heterosexuelle Paare und deren Kinder. (red, APA, Reuters, 14.9.2021)