Ob die Handelsbetriebe die in der neuen Verordnung festgeschriebene Maskenpflicht selbst kontrollieren müssen, darüber herrscht Verwirrung.

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Wien – Müssen die Handelsbetriebe die Maskenpflicht kontrollieren, oder können sie es tun, wenn sie wollen – darüber herrscht nach einem Disput zwischen Handelsverband und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) seit vergangener Woche weiterhin Verwirrung. Und das, obwohl am Montag die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) veröffentlicht wurde.

In dieser Verordnung steht auf Seite 4 der rechtlichen Begründung: "Was die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen gemäß § 4 Abs. 1a betrifft, ist festzuhalten, dass das Ausmaß der Sorgetragungspflicht der Betreiber nicht überspannt werden darf und abhängig von zahlreichen Faktoren, wie insbesondere Kundenaufkommen, Anzahl der anwesenden Kunden etc., entsprechende Schulungen und Informationsmaßnahmen der Mitarbeiter, Beschilderungen, Durchsagen und sonstige Informationsmaßnahmen wie auch stichprobenartige Kontrollen, Auflage von Informationsmaterial und die freiwillige Bereitstellung von Masken umfassen kann."

"Allgemeine Rechtsunsicherheit" laut Verband

Der private Handelsverband ging nach Veröffentlichung der Verordnung am Dienstagvormittag in die Offensive und attackierte die Ministerin. Schramböck hatte vergangene Woche noch gemeint, dass Kontrollen in die Zuständigkeit der Polizei fallen und anderweitige Behauptungen nur zur Verunsicherung beitragen würden. Dazu meinte nun der Verband: "Die vermeintliche 'Klarstellung' von BM Schramböck entpuppt sich als Fehlinformation (...) Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung sollen nun doch vom Handel selbst stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden, und es muss Informationspflichten nachgekommen werden." Laut Verband herrscht nun "allgemeine Rechtsunsicherheit".

Das Wirtschaftsministerium kann jedenfalls keinen Widerspruch zu den Aussagen von voriger Woche erkennen. "Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt – keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlerinnen und Händlern die Möglichkeit zu geben – Möglichkeit ja, Zwang nein", meinte Schramböck zur APA.

Schramböck: "Kann-Bestimmung"

Und die Ministerin ergänzte: "Eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss. Unseren Händlerinnen und Händlern steht es frei, jene Instrumente zu nutzen, die ihre betriebliche Realität am besten widerspiegeln."

Das ließ der Handelsverband nicht auf sich sitzen und konterte am Dienstag in einer weiteren Aussendung: In der Verordnung selbst sei die von der Ministerin erwähnte "Wahloption für Händler bezüglich Kontrollen" nicht enthalten. Vielmehr werde in der rechtlichen Begründung nur explizit angeführt, dass das "Ausmaß der Sorgetragungspflicht" vom Händler zwar nicht überspannt werden darf, aber auch von zahlreichen Faktoren wie dem Kundenaufkommen abhängig ist.

Was die Behörden im Prüfungsfall letztendlich als ausreichende Maßnahmen der Händler ansehen, sei laut Handelsverband unklar. So könnte eine Behörde es beispielsweise als zumutbar erachten, bei wenig Kundenaufkommen die einzelnen Kundinnen allenfalls auch stichprobenartig zu kontrollieren. "Die Wirtschaftsministerin hat kein Weisungsrecht gegenüber den Behörden – und wie letztere die Verordnung auslegen, ist entscheidend", heißt es in der Aussendung. Schramböck habe ihr Versprechen, es werde "keine zusätzlichen Belastungen" für den Handel geben, gebrochen. Jetzt gebe es ein "Set an Mehrbelastungen, aus denen die Händler quasi wählen müssen".

Gesundheitsministerium reagiert

Schließlich schaltete sich am Dienstagabend das zuständige Gesundheitsministerium ein. Grundsätzlich seien Kundinnen und Kunden zur Einhaltung aller gültigen Maßnahmen verpflichtet, lässt das Ministerium wissen. Darüber hinaus sieht es sowohl den Handel als auch die Polizei in der Pflicht.

Die Betreiber, also der Handel, hätten Sorgfalt für die Einhaltung der Maßnahmen zu tragen, erklärte das Ministerium Dienstagabend. Das umfasse etwa das Anbringen von Hinweisschildern, stichprobenartige Kontrollen sowie die Bereitstellung von Masken und Informationsmaterial. Zudem seien die Gesundheitsbehörden und die Polizei zur Durchführung stichprobenartiger Kontrollen befugt.

"An Absurdität kaum mehr zu überbieten"

Reagiert hat am Dienstag auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKO). "Sowohl die Wahloption aus den verschiedenen Maßnahmen – zum Beispiel Durchsagen in den Geschäften oder Beschilderung – als auch die Lösung für Geimpfte sind für den Handel Möglichkeiten, die Regelungen umzusetzen, um für die Geimpften Erleichterungen zu ermöglichen", erklärte Rainer Trefelik, Obmann der WKO-Bundessparte Handel.

Anita Palkovich von der Gewerkschaft GPA wiederum meinte: "Auf keinen Fall können die Beschäftigten im Handel die Kontrolle der Maskenpflicht übernehmen." SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter kommentierte die Vorgänge so: "Was sich in den letzten Wochen rund um die Verschärfungen bei den Corona-Regeln zugetragen hat, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten." (APA, 14.9.2021)