Zweitwohnsitzsiedlungen wie jene am Fuße des Salzburger Gaisbergs soll es im Land nun noch mit großen Hürden geben.

Foto: Thomas Neuhold

Salzburg – Durch den immer größer werdenden Druck auf den Wohnungsmarkt herrscht in Salzburg politische Einigkeit, keine neuen Zweitwohnsitze mehr widmen zu wollen. Am Mittwoch haben die Regierungsparteien ÖVP, Grüne und Neos im Landtagsausschuss daher mehrheitlich für neue Beschränkungen gestimmt. Künftig soll die Ausweisung von Zweitwohnsitzgebieten nur mehr dann zulässig sein, wenn in einer Gemeinde ausreichend leistbarer Wohnraum für Einheimische vorhanden und verfügbar ist.

Gleichzeitig dürfe das Gebiet weder zur Zersiedelung beitragen noch die Errichtung von leistbarem Wohnbau beeinträchtigen. Wertvolle landwirtschaftliche Flächen müssen ebenfalls erhalten bleiben und eine nachhaltige Freiraumentwicklung sichergestellt werden. Um diese Voraussetzungen zu beurteilen, muss die Gemeinde künftig jedenfalls eine landesplanerische Stellungnahme einholen, die der Aufsichtsbehörde als Grundlage im Widmungsverfahren dienen soll.

Parteiübergreifender Konsens

"Es eint uns in diesem Haus, dass wir keine weiteren Widmungen von Zweitwohnsitzgebieten haben wollen", fasste es ÖVP-Klubobmann und Raumordnungssprecher Wolfgang Mayer zusammen. Das sei parteiübergreifender Konsens. Daher sei es auch angebracht, das im Raumordnungsgesetz festzuhalten. Seit 1993 gebe es Zweitwohnsitze. Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) sei der erste Landesrat, der eine negative Zweitwohnsitzbilanz vorweise, betonte Mayer. Er habe mehr Zweitwohnsitze rückgewidmet als er gewidmet.

Die SPÖ wollte noch einen Schritt weiter gehen und die Widmungskategorie komplett aus dem Raumordnungsgesetz (ROG) streichen. Mit der Novelle des ROG sollte für alle Gemeinden eine weitere Widmung von Zweitwohnungsgebieten untersagt werden. Die Baulandkategorie würde es also nur noch für bereits bestehende Widmungen in den Gemeinden geben.

Für SPÖ Hintertür offen gehalten

"Salzburg braucht keine neuen Zweitwohnsitze mehr. Das ist politischer Konsens im Land. Daher ist es nur konsequent, diese Widmungskategorie aus dem Raumordnungsgesetz zu streichen. Die Regierungsfraktionen lehnten unsere Forderung aber ab, womit die Regierung auch künftig Zweitwohnsitze in Salzburg ermöglicht", sagte SPÖ- Raumordnungssprecher Roland Meisl.

Die zweite Oppositionspartei, die FPÖ, stimmte für den verschärften Abänderungsantrag der SPÖ. Jedoch ohne Erfolg. Die ÖVP äußerte rechtliche Bedenken, die Kategorie zu streichen, und lehnte diese zusammen mit den Koalitionspartnern ab. Für Meisl halte sich die Regierung damit die Hintertür für Zweitwohnsitze offen. Er sehe keine juristischen Bedenken. (Stefanie Ruep, 15.9.2021)