Papa oder Mama können wieder von der Arbeit freigestellt werden, sollte ihr Kind in Quarantäne müssen oder dessen Schulklasse geschlossen wurde.

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Wien – Die Sonderbetreuungszeit für Eltern soll nun doch rückwirkend ab dem 1. September kommen. Das geht aus einer Aussendung der grünen Familiensprecherin Barbara Neßler und der grünen Frauensprecherin Meri Disoski vom Mittwoch hervor. Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund. "Die Pandemie ist für Familien leider noch nicht vorbei", sagte Neßler. "Ich bin froh, dass wir für Eltern wieder Sicherheit schaffen können."

Erst vergangene Woche gab das Arbeitsministerium bekannt, die Sonderbetreuungszeit mit 1. Oktober wieder einzuführen. Zuvor hatte es geheißen, dass eine Verlängerung nicht angedacht sei. Die vorherige Regelung war im Juli ausgelaufen. Erstmals war die Sonderbetreuungszeit ab März 2020 möglich und wurde bisher dreimal verlängert.

ÖVP-Ministerien bestätigen

Kurz nach der Aussendung der Grünen kam am Mittwoch die Bestätigung aus dem Arbeitsministerium: Auf den rückwirkenden Start mit 1. September hätten sich alle Parteien im Parlament geeinigt, hieß es dort. Nach Ausräumen aller verfassungsrechtlichen Bedenken rund um die rückwirkende Inkraftsetzung seitens der Experten im Parlament sei nun ein früheres Inkrafttreten möglich. Die Materie wird morgen, Donnerstag, im Gesundheitsausschuss – statt wie ursprünglich geplant im Arbeits- und Sozialausschuss – behandelt. Der Beschluss im Nationalrat ist für 22. September vorgesehen, jener im Bundesrat am 7. Oktober.

"Besonders in Zeiten, in denen nach wie vor Corona-Fälle auftreten können, ist es wichtig, etwa im Fall einer Quarantäne des Kindes durch die Sonderbetreuungszeit Betreuungssicherheit zu gewährleisten", erklärte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Aussendung. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) begrüßte die gemeinsame gute Lösung.

Bei Quarantäne

Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zu Hause betreut werden. Dass die neue Regelung erst nach Schulbeginn kam, sorgte für viel Kritik. SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher verwies auf die vielen Klassen in Quarantäne. "Die Sonderbetreuungszeit muss rückwirkend ab Schulbeginn gelten", hieß es am Mittwoch in einer Aussendung.

Gleiches forderte tags zuvor auch die Arbeiterkammer Niederösterreich. Dieser Wunsch geht nun in Erfüllung. "Wir freuen uns sehr über diesen Grünen Erfolg", so Neßler und Disoski. "Damit unterstützen wir viele Familien, die bis Oktober sonst völlig im Stich gelassen worden wären." (APA, 15.9.2021)