Die WKStA hatte vor der Einstellung gegen sieben natürliche Personen und zwei Verbände ermittelt. Es ging um die Geldflüsse rund um den Verkauf von mehreren Wohnungen in Pörtschach am Wörthersee im Jahr 2013.

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Klagenfurt / St. Pölten / Wien – Die Kärntner Finanzstrafbehörde hat nach der Einstellung der Ermittlungen gegen den nach Niederösterreich gewechselten Bischof Alois Schwarz einen Fortführungsantrag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gestellt. Das bestätigte die Anklagebehörde am Donnerstag den "Salzburger Nachrichten", heißt es in der Ausgabe vom Freitag. Damit soll das Finanzstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung in Schwarz' Amtszeit in Kärnten fortgeführt werden.

Die WKStA hatte vor der Einstellung gegen sieben natürliche Personen und zwei Verbände ermittelt. Es ging um die Geldflüsse rund um den Verkauf von mehreren Wohnungen in Pörtschach am Wörthersee im Jahr 2013. Das Bistum Gurk, das Mensalgut des Diözesanbischofs, hatte 2012 die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus direkt am See für 1,38 Millionen Euro gekauft. Ein Jahr später wechselten die Immobilien wieder den Besitzer. Käufer war eine Stiftung des Waffenproduzenten Gaston Glock, die 1,5 Millionen Euro bezahlte. Parallel dazu ging von einer anderen Stiftung aus dem Glock-Imperium eine Spende von 600.000 Euro an das Bundesdenkmalamt, das die Renovierung des Stiftes Gurk und die Einrichtung eines neuen Diözesanmuseums betreute.

Das Bistum erstattete 2019 nach dem Wechsel von Schwarz nach St. Pölten Selbstanzeige. Diözesanadministrator Engelbert Guggenberger und das Domkapitel hatten sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem der Verdacht auf Steuerhinterziehung in dem Immobiliengeschäft aufgekommen war. Besteht nämlich ein Zusammenhang zwischen dem Kauf und der Spende von 600.000 Euro, wären 25 Prozent Steuer fällig gewesen, somit 150.000 Euro. Ab der Wertgrenze von 100.000 Euro ist Steuerhinterziehung auch strafrechtlich relevant.

Andere Ermittlungen eingestellt

Ein Fortführungsantrag ist laut "SN" bei strafrechtlichen Ermittlungen möglich, wenn das Opfer einer Straftat – bei Steuerhinterziehung eben die Finanz – mit der Einstellung der Ermittlungen gegen den oder die Beschuldigten nicht einverstanden ist. "Wir prüfen diesen Fortführungsantrag derzeit. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ermitteln wir selbst weiter, oder es muss, wenn wir anderer Ansicht sind, ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Wien entscheiden", sagte WKStA-Sprecherin Caroline Czedik-Eysenberg zu den "Salzburger Nachrichten".

Andere Ermittlungen gegen Schwarz, unter anderem wegen Untreue, waren bereits im Vorjahr eingestellt worden. Im März wurde dann bekannt, dass der katholische Bischof nur deshalb nicht angeklagt wurde, weil die Oberstaatsanwaltschaft Wien sich bei der Einstellung der Ermittlungen auf das Konkordat berief und der Ansicht war, dass der interne Umgang mit kirchlichem Vermögen den Staat nichts angeht. (APA, 16.9.2021)