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Wien – Der Wattvogel Triel bleibt für das Land Niederösterreich und den Autobahnbauer Asfinag eine Brutstätte des Ärgers. Denn das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Bescheid über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die geplante Marchfeld-Schnellstraße S8 nicht bestätigt, sondern an die zuständige Behörde im Verkehrsministerium zurückverwiesen.

Das erschließt sich aus dem Beschluss des BVwG, der dem STANDARD vorliegt (GZ W109222 0586-1/414E). Das Gericht begründet die Rückverweisung mit Mängeln im Behördenverfahren und der "Missachtung natur- und artenschutzgesetzlicher Bestimmungen" sowie der fehlenden Prüfung von Alternativen in der Routenführung.

Frist für den Watvogel

Damit gewinnt der vom Aussterben bedrohte Vogel, der auf Schotterbänken brütet und dies in Österreich de facto nur mehr im Marchfeld tut, Zeit. Dem Klimaschutzministerium wiederum nimmt das Gericht mit der Abweisung eine politisch überaus heikle Aufgabe ab. Denn die S8 – geplant ist vorerst der Westteil vom Regionenring (S1) bis Obersiebenbrunn (S8-Abfahrt Gänserndorf) – ist mangels UVP-Bescheids nicht baufähig und spielt in der laufenden Evaluierung von Autobahnprojekten vorerst nur mehr eine nachgeordnete Rolle.

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Burhinus oedicnemus heißt der Watvogel, der die Asfinag narrt.
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Die im April 2020 im Zuge des Gerichtsverfahrens zugestandene Vergrößerung des Schutzgebietes "Sandboden und Praterterrasse" samt Anerkennung des faktischen Vogelschutzgebietes zwischen der Nordbahn und der S8-Trasse durch das Land Niederösterreich hat dem Richtersenat unter Vorsitz von Karl Thomas Büchele also nicht gereicht. Sehr zum Ärger der Niederösterreicher hält sich der Wattvogel mit seinem Brutverhalten partout nicht an die ihm zugestandenen Flächen. Darüber hinaus sei auch das Ziesel schutzwürdig.

Gravierende Mängel

Es sind darüber hinaus schwerwiegende Mängel, die im Gerichtsbeschluss aufgelistet sind: Bau und der Betrieb der S8 stehen mit den Schutzzielen der Naturschutzbestimmungen nicht im Einklang (ein günstiger Erhaltungszustand für den Triel sei nicht gewährleistet), und der Bau der S8 würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets führen. Auch die gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und niederösterreichischem Naturschutzgesetz vorgeschriebene Alternativenprüfung wurde nicht durchgeführt. Eine andere Trassenführung könnte günstiger sein – nicht nur für den Vogel. Nicht geklärt ist auch, ob das öffentliche Interesse jenes des Naturschutzes überwiegt.

Mit der Prüfung von Alternativen steht man überhaupt auf Kriegsfuß: Weder in der Strategischen Prüfung Verkehr wurde laut Gericht eine durchgeführt noch im Verfahren des Ministeriums. "Im Gegensatz zu Niederösterreich nimmt die EU ihre Richtlinien ernst", quittiert Wolfgang Rehm vom Umweltbüro Virus den im Konzert mit sechs Bürgerinitiativen (von gut 1200 Bürgern) und Anrainern den Etappensieg. Die S8 werde dadurch aber nur verzögert, nicht durch Vernünftigeres ersetzt.

Das Land Niederösterreich hatte bereits im Vorfeld erklärt, keinesfalls locker zu lassen. Verkehrslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) hat am Freitag sogleich die Schuldigen ausgemacht: "Das Verkehrsministerium und die Asfinag hätten die nun geforderte Alternativenprüfung von Anfang an durchführen können. Stattdessen kostet ein derartiger Verfahrensfehler nun der Bevölkerung im Marchfeld wieder Zeit bis zur Entlastung. Man kann darüber nur den Kopf schütteln." (Luise Ungerboeck, 18.9.2021)