Mindestsicherungsbezieher, die theoretisch betroffen sind, gibt es nicht so wenige. Auch das Drohpotenzial ist beachtlich: Im Extremfall könnte jemand mit gut 230 Euro im Monat auskommen müssen.

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Wien – Wenn ungeimpfte Jobsuchende eine durch das Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelte Arbeitsstelle verweigern, weil der Arbeitgeber eine Impfung verlangt, kann ihnen das Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit gestrichen werden. Das hat der STANDARD jüngst in Erfahrung gebracht. Diese Vorgangsweise, die das Arbeitsministerium dem AMS vorgegeben hat, hat eine heftige Debatte über ihre Verhältnismäßigkeit entzündet.

Dass die Regelung nicht nur Arbeitslose betrifft, bringt nun das Profil aufs Tapet. Auch Mindestsicherungsbezieher seien automatisch davon betroffen, berichtet das Magazin. Das gelte seit einer Reform aus dem Jahr 2018 – obwohl die Bundesländer die Sozialleistung der Mindestsicherung auszahlen, während das Arbeitslosengeld vom AMS an die Anspruchsberechtigten überwiesen wird.

Mindestsicherungs-Bezieher betroffen

Auch für Bezieher und Bezieherinnen der Mindestsicherung gelte also, dass sie einen Job annehmen müssten, für den eine Impfung Voraussetzung ist. "Wir sehen im System, ob jemand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder die Arbeitsaufnahme verweigert. Wenn Letzteres der Fall ist, kürzen wir die Bezüge in einem ersten Schritt automatisch um 25 Prozent, dann um 50 Prozent und am Ende um 100 Prozent", zitiert das Profil Mario Dujaković, den Sprecher des Wiener Soziallandesrates Peter Hacker.

Wobei bekanntlich nur ein Teil der 260.114 Personen, die diese Unterstützung erhalten – die Zahl ist im Jahr 2020 trotz Corona zurückgegangen –, auch für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. In Wien, dem Bundesland mit den meisten Mindestsicherungsbeziehern, sind das demnach 46.500 der 128.000 Betroffenen, die theoretisch betroffen sein könnten. Kinder, Pensionisten oder körperlich beeinträchtigte Personen sind naturgemäß nicht mit dem AMS verknüpft.

Was bleibt ist der Wohnanteil

Unberührt von den Sanktionen sei alleine der Wohnanteil der Mindestsicherung, heißt es in dem Profil-Bericht. Dieser betrage laut Dujaković in Wien ein Viertel.

Ein Vollbezieher, der ungeimpft bleiben möchte und deswegen einen Job mit Impfpflicht verweigert, müsse im Extremfall mit 237 Euro im Monat auskommen. Die FPÖ, die strikt gegen Nachteile für ungeimpfte Arbeitslose ist, will mögliche Kürzungen der Mindestsicherung für Ungeimpfte verfassungsrechtlich prüfen lassen. (red, 19.9.2021)