Christian Pilnacek muss sich vor Gericht verantworten.

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Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat Anklage gegen Christian Pilnacek erhoben. Der suspendierte Sektionschef des Justizministeriums muss sich am 3. November im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wien wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) verantworten, wie der "Kurier" am Mittwochabend berichtete. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigte den Bericht.

Ausgangspunkt der Anklage war eine Anzeige von mehreren Staatsanwälten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen eine Redakteurin der Tageszeitung "Die Presse", die später abgewiesen wurde. Pilnacek wird verdächtigt, im Dezember 2020 einer Redakteurin des "Kurier" die Anzeige verraten zu haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin den Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses erfüllt.

Chat-Verläufe ausgewertet

"Der Verdacht gründet insbesondere auf der Auswertung von Chat-Verläufen und anderen Daten", heißt es in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Pilnacek bekannte sich im Ermittlungsverfahren nicht schuldig. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses ist mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.

"Im Übrigen ist das Ermittlungsverfahren gegen Mag. Pilnacek und andere noch nicht abgeschlossen", hieß es in der Aussendung, ohne Details zu nennen. In der am Mittwoch bekanntgewordenen Anklage geht es nicht um Pilnaceks Chats mit Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und den Vorwurf, er habe die Hausdurchsuchung bei Investor Michael Tojner verraten. (luza, 22.9.2021)