SP-Umweltsprecherin Julia Herr will, dass bei einer CO2-Steuer nicht die Mieter, sondern die Vermieter für umweltschädliche Heizsysteme zur Kasse gebeten werden.

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Wien – Die SPÖ fordert eine Ausnahme für Mieterinnen und Mieter bei der geplanten CO2-Steuer. "Mehrkosten durch eine CO2-Bepreisung müssen von den Vermietern getragen werden und dürfen von ihnen auch nicht an Mieter weitergegeben werden", fordert Umweltsprecherin Julia Herr. Sie verweist darauf, dass die Mieter nicht selbst über die Art ihres Heizsystems entscheiden können.

Laut Statistik Austria leben knapp vier von zehn Menschen in Österreich in einer Mietwohnung. Laut einer von der Arbeiterkammer im Vorjahr veröffentlichten Studie werden diese am häufigsten mit Fernwärme beheizt, an zweiter Stelle liegt Erdgas. Brennholz und Heizöl kommt dagegen bei Mietwohnungen kaum zum Einsatz. Rechnet man Eigentums- und Mietwohnungen zusammen, ist Gas der häufigste Brennstoff: 27,3 Prozent der Haushalte heizen mit Erdgas, 25 Prozent mit Fernwärme, jeweils 16 Prozent mit Heizöl bzw. Holz (inklusive Hackschnitzel und Briketts).

Keine Steuerungswirkung

Die SPÖ verweist nun darauf, dass sich die Mieter ihr Heizsystem nicht selbst aussuchen könnten. "Ihnen die CO2-Bepreisung umzuhängen wäre also doppelt absurd, denn die 'Steuerungswirkung' wäre hier gleich null", sagt Herr. Sie fordert daher, dass die Mehrkosten von den Vermietern getragen werden, wenn diese das Heizsystem nicht umstellen wollen. Außerdem brauche es Förderungen zum Systemwechsel für Menschen mit geringen Einkommen und für den sozialen Wohnbau.

Das Umweltministerium wollte sich angesichts der laufenden Verhandlungen über die Steuerreform nicht dazu äußern, wie Mietwohnungen beim CO2-Preis berücksichtigt werden könnten. Bereits im April haben sich Bund und Länder aber auf das Auslaufen fossiler Energieträger beim Heizen geeinigt. Demnach sollen Kohle- und Ölheizungen bis spätestens 2035 ausgetauscht werden, Erdgas soll nur noch bis 2040 verheizt werden dürfen. Bei Neubauten sollen Gasheizungen schon ab 2025 der Vergangenheit angehören. (APA, 24.8.2021)