ÖVP-Politiker Andreas Hanger hat gut lachen: Das Handelsgericht Wien weist den Antrag der "Tagespresse" auf einstweilige Verfügung ab. Hanger muss sich nicht als Satiriker deklarieren.

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Wien – Etappensieg für Andreas Hanger: Das Handelsgericht Wien weist den Antrag des Satiremagazins "Tagespresse" auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen den ÖVP-Politiker ab. Der Grund: Die "Tagespresse" und Hanger würden in keinem Wettbewerbsverhältnis stehen. Das bestätigte Jürgen Exner, Richter am Handelsgericht und Medienbeauftragter, dem STANDARD.

Die Entscheidung wurde am Donnerstag zugestellt und ist nicht rechtskräftig. Die "Tagespresse" könnte innerhalb von 14 Tagen Rekurs beim Oberlandesgericht Wien einlegen. Sie hält sich alle Optionen offen und reagiert auf die Abweisung so: "Wir freuen uns, dass nach Hanger auch das Gericht mit unserer Ansicht übereinstimmt: Das Inseratengeld gehört zurück in die Staatskasse. Auf die Justiz ist in Österreich eben Verlass."

Nicht vom Tisch ist allerdings die Klage selbst. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

Klage wegen unlauteren Wettbewerbs

Die "Tagespresse" hatte – wie berichtet – Andreas Hanger wegen unlauteren Wettbewerbs bei einem Streitwert von 35.000 Euro geklagt und wollte Hanger per einstweiliger Verfügung zwingen, sich als Satiriker zu outen, indem er einen Anstecker trage. Argumentiert wurde die Klage damit, dass Hanger der "Tagespresse" mit seinen satirischen Beiträgen das Wasser abgrabe. Das sei unlauterer Wettbewerb, da sich Hanger nicht als Satiriker deklariere. "Wenn ein Marktteilnehmer das Publikum über Merkmale von zentraler Bedeutung irreführt, so ist dies jedenfalls wettbewerbsrechtlich relevant", heißt es in der Klage, die von der Wiener Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner eingebracht wurde.

Das Handelsgericht Wien begründet die Abweisung auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung damit, dass Politiker nicht am wirtschaftlichen Leben teilnehmen würden und deswegen in keinem Wettbewerb mit Portalen wie der "Tagespresse" stünden. Hanger beeinträchtige keine wirtschaftlichen Interessen. Er sei Politiker. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb greife in der Causa nicht.

Anstecker mit der Aufschrift "Satiriker"

In der Klagsschrift der "Tagespresse" heißt es beim Antrag auf einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs der gefährdeten Partei wird dem Gegner der gefährdeten Partei geboten, es ab sofort zu unterlassen, mit seinen öffentlich vorgebrachten Aussagen als Politiker aufzutreten, sofern der Gegner der gefährdeten Partei nicht jeder dieser Aussagen klar und deutlich beifügt, dass es sich dabei um Satire handelt, was einerseits durch den Beisatz 'Um Missverständnisse zu vermeiden, stelle ich klar, dass es sich bei dieser meiner Aussage um Satire handelt' zu erfolgen hat, und andererseits bei sämtlichen öffentlichen Auftritten durch das ständige Tragen eines Ansteckers mit einem Mindestradius von 3 cm bzw. einer Seitenlänge von 4 cm mit der über die gesamte Breite dieses Ansteckers gehenden Aufschrift 'Satiriker'."

Kosten

"Tagespresse"-Gründer Fritz Jergitsch erklärte die Beweggründe für die Klage damit, dass das Portal in den vergangenen Monaten über ein Werbenetzwerk 712,58 Euro an Inseraten von Regierungsstellen eingenommen habe. Das sei Geld, das dem Steuerzahler gehöre und via Gericht an den Staat retourniert werden soll. Die Gebühr für das Einbringen einer Klage am Handelsgericht Wien beträgt 792 Euro.

Bei der Summe wird es allerdings nicht bleiben, denn mittlerweile dürften die Kosten weit höher sein und könnten sogar fünfstellig werden, wenn etwa die "Tagespresse" in die nächste Instanz geht und wenn es zu einer Hauptverhandlung am Handelsgericht kommt. Die Aussichten auf Erfolg der Klage sind laut Juristen sehr gering.

Die "Tagespresse" müsste neben den Gerichtskosten auch die Anwaltskosten von Andreas Hanger übernehmen. Der ÖVP-Politiker wird von Werner Suppan von der Kanzlei Suppan, Spiegl, Zeller vertreten. Suppan, der selbst für die ÖVP politisch aktiv war, ist seit dem Jahr 2017 Ersatzmitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofs. (Oliver Mark, 24.9.2021)