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Die Protokolle der Einvernahme von Sebastian Kurz zeigen: Österreich hat einen Kanzler, der vor Gericht ermahnt werden muss, sich "bitte mit dem Sprachgebrauch ein bisschen einzuschränken".

Foto: Reuters/LEONHARD FOEGER

Österreich hat einen Kanzler, der "fast den Glauben an den Rechtsstaat verloren" hat, als sich Korruptionsermittler mit fragwürdigen Chatnachrichten an ihn beschäftigt haben. Das Verhalten von Sebastian Kurz bei seiner Einvernahme vor Gericht fügt sich nahtlos in das bisherige Muster seiner trotzigen Abwehrhaltung ein. Das Erschreckende daran ist, dass es nicht einmal Kritik ist, auf die der Kanzler so patzig reagiert – es sind ruhige Nachfragen in einem Strafverfahren.

Natürlich ist es unangenehm, mehr als fünf Stunden lang einvernommen zu werden und dabei fast jedes Wort in Chatnachrichten anderer Personen interpretieren zu müssen. Nur ist das keine lästige Pflichtübung, sondern eine Einvernahme vor Gericht. Würden Sie einen Richter als Beschuldigter fragen, ob das gerade sein Ernst sei? Oder ihn dafür rügen, die falschen Stellen gelb markiert zu haben?

Wenn man das Protokoll der Einvernahme liest, hat man das Gefühl, dass Kurz der Ernst der Lage nicht bewusst ist. Jeder Anwalt, jede Anwältin würde dem Mandanten oder der Mandantin davon abraten, vor Gericht die ermittelnden Staatsanwälte anzugreifen. Kurz macht das trotzdem, beklagt sich etwa über "Wortumdrehen" und Theorien im "Hirn der WKStA" und handelt sich mehrfach einen Widerspruch durch den Richter ein.

Um die Schuldfrage soll es hier gar nicht gehen, das hat zuerst die Staatsanwaltschaft, dann ein ordentliches Gericht zu beurteilen. Es geht um die Signale, die Kurz mit seinem Verhalten aussendet: dass er über den Institutionen steht; dass er sich dazu herablassen muss, sich mit Vorwürfen gegen ihn zu beschäftigen. Was jedenfalls bleibt: Österreich hat einen Kanzler, der vor Gericht ermahnt werden muss, sich "bitte mit dem Sprachgebrauch ein bisschen einzuschränken". (Fabian Schmid, 26.9.2021)