Warum polizeiliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene so wichtig ist, um Straftaten zu verhindern, zeigt ausgerechnet ein Beispiel, wo grenzüberschreitende Kooperation nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat: Hätten die Slowakei und Österreich im Sommer 2020 effektiver zusammengearbeitet, wäre es am 3. November in Wien vielleicht nicht zu einem Terroranschlag mit vier Todesopfern gekommen. Der spätere Terrorist kaufte in der Slowakei bekanntlich Munition, die dortigen Behörden verständigten zwar die heimischen Stellen, der Austausch ging aber schleppend voran, und die neue Gefährdungseinschätzung des Mannes war zum Anschlagszeitpunkt nicht abgeschlossen.

Es ist also gut, wenn Österreich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verstärkt – der Vertrag von Prüm regelt diese Kooperation "insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration". Aktuell wird er als Rechtsgrundlage für einen gemeinsamen Einsatz zwischen der österreichischen und der ungarischen Polizei herangezogen. Heimische Beamte patrouillieren seit September auf ungarischem Boden, um Schlepper ausfindig zu machen und aufzuhalten.

Allerdings: Soll Österreich in diesem Bereich mit einem Staat zusammenarbeiten, der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für den Umgang mit Geflüchteten verurteilt wurde? Mit einem Staat, in dem demnach teils "entwürdigende Verhältnisse" für Geflüchtete herrschen? Mit einem Staat, der Migrantinnen und Migranten ohne rechtsstaatliches Verfahren über die Grenze zurückschickt?

Die Antwort lautet: Nein, wir sollten das nicht tun. Vor allem, weil selbst im Innenministerium eingestanden wird, dass der Einsatz bisher nichts gebracht hat, weil die Schlepper einfach auf andere Grenzgebiete ausweichen. (Lara Hagen, 28.9.2021)