Das Landesgericht Feldkirch.

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Bregenz – Ein 38 Jahre alter Deutscher ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch des Mordes und der versuchten schweren Körperverletzung für schuldig befunden und zu einer Strafe von 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er hat nach Ansicht des Gerichts vergangenen November seine Lebensgefährtin dermaßen heftig getreten, dass sie zehn Tage später an ihren Kopfverletzungen verstarb, und eine weitere Frau verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Deutsche und die 37-jährige zweifache Mutter kannten einander seit zehn Jahren, zum Tatzeitpunkt waren sie ein Paar. Doch der 16-fach Vorbestrafte hatte noch eine andere Liebschaft. Seine Partnerin war damit nicht einverstanden. In der Bregenzer Wohnung der Bekannten kam es schließlich zum Streit, der eskalierte. Der Angeklagte schlug seine Lebensgefährtin, die gekommen war, um ihn zur Rede zu stellen, und attackierte sie brutal. Alle drei Anwesenden waren stark betrunken, der Angeklagte mit rund 2,7 Promille.

Im Prozess betonte der Mann immer wieder, dass er sich die Verletzungen des Opfers nicht erklären könne, denn er könne sich nicht vorstellen, dass er eine Frau dermaßen misshandle. Gerichtsmediziner Walter Rabl verneinte allerdings, dass die Verletzungen von einem Sturz herrühren könnten. Die Frau hatte massive Gesichtsknochenbrüche und, wie sich im Spital herausstellte, auch schwere innere Kopfverletzungen. Nach zehn Tagen intensivmedizinischer Behandlung verstarb sie.

Auch die zweite beim Streit anwesende Frau wurde attackiert und dabei leicht verletzt. Die Schuld für diese Verletzungen nahm der Angeklagte auf sich. Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestierte dem Mann prinzipielle Zurechnungsfähigkeit, Alkohol spielte allerdings seit langem eine große Rolle im Leben des Angeklagten.

Am Ende des Prozesses sprachen die Geschworenen den 38-Jährigen wegen Mordes und versuchter schwerer Körperverletzung schuldig. Die Strafe wurde mit zwanzig Jahren bemessen. Den zwei Kindern der Verstorbenen wurden je 20.000 Euro Trauerschmerzensgeld, der Mutter der Verstorbenen 1.000 Euro und der Verletzten 2.500 Euro zugesprochen. (APA, 28.9.2021)