Seit Dienstag darf der 2018 abgeschobene Pakistani wieder in Österreich einreisen.

Foto: imago/Future Image

Bregenz – Der vor seiner Abschiebung im Oktober 2018 in Lustenau als Gastronomielehrling beschäftigte Asylwerber Qamar A. erhält einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Das berichteten die "Vorarlberger Nachrichten" vom Mittwoch unter Berufung auf die Rechtsanwälte des Pakistaners, Stefan Harg und Ludwig Weh. Damit darf der junge Mann laut dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seit Dienstag wieder nach Österreich einreisen.

"Sie können sich nicht denken, wie froh ich heute bin. Ich habe sehr lange auf diesen Tag gewartet", sagte A. der Zeitung. Er erhält die Aufenthaltsberechtigung plus, darf also arbeiten. In einem Jahr wird sein Aufenthalt neu bewertet. Man organisiere bereits seine Einreise, hieß es von seinen Unterstützern. Seit fast drei Jahren befindet sich A. wieder in Pakistan.

Verfahrensmängel

A. war 2012 illegal nach Österreich gekommen und hatte einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Er erhielt jedoch keinen positiven Asylbescheid. Wenige Tage bevor er im Oktober 2018 außer Landes gebracht wurde, hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid für seine Abschiebung aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben. Die Abschiebung wurde letztlich nach einer kurzfristig angesetzten Anhörung A.s vollzogen.

Im Februar 2020 erkannte der Verwaltungsgerichtshof die Abschiebung als rechtswidrig. Der Bescheid über die Verweigerung eines Aufenthaltstitels und der Erlass einer Rückkehrentscheidung wurden im Juli 2021 im Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben. Das Verfahren um den Aufenthaltstitel ging neu an den Start und endete nun positiv für A.

Viel Unterstützung

Der Fall sorgte über Vorarlberg hinaus für Aufsehen, da der Asylwerber als gut integriert galt und zum Zeitpunkt der Abschiebung Lehrling in einer Pizzeria war. Er konnte ein Sprachzertifikat der Stufe B1 vorweisen und rund 1.000 Unterstützungsschreiben, eine Beschäftigungsbewilligung sowie einen erfolgreichen Abschluss des ersten Lehrjahrs. Auch darum kam aus Vorarlberg der Ruf nach einem Mitspracherecht der Länder beim humanitären Bleiberecht. Zudem bezogen sich die Demonstrationen der Vorarlberger Plattform "Uns reicht's", die sich für ein menschliches Asylrecht einsetzt, direkt auf das Schicksal von A. (APA, 29.9.2021)