Der Verurteile möchte gegen das Urteil berufen.

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Klagenfurt – Nach einem völlig eskalierten Streit über die Homosexualität seiner 17-jährigen Stieftochter ist am Mittwoch ein 32-jähriger Albaner am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der Mann wurde wegen Nötigung verurteilt, er fasste eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro, insgesamt 720 Euro, aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tochter: "Beide homophob"

"Ich habe kein Problem mit Homosexualität, jeder soll so frei sein, wie er will", erklärte der Angeklagte vor Richter Oliver Kriz. Und auch die Ehefrau des Angeklagten beteuerte: "Ich war nie dagegen, dass sie homosexuell ist, sie hätte nur mit mir darüber reden sollen." Ganz anders klang das allerdings, als die 17-jährige Stieftochter selbst aussagte: "Sie sind beide homophob, haben gesagt, dass sich Homosexualität für Albaner nicht gehört." Und: "Sie haben mir gedroht, mich in den Kosovo zu bringen und mir die Homosexualität auszutreiben."

Zum ersten Mal habe es im Dezember 2020 gekriselt, als ihre Mutter draufgekommen sei, dass sie eine Freundin habe, gab die 17-Jährige an: "Ich hab dann gesagt, dass ich wieder heterosexuell werde, damit ich meine Ruhe habe." Im Sommer sei die Situation völlig eskaliert. Während sie bei ihrer Freundin war, machten sich Mutter und Stiefvater auf die Suche nach ihr. In der Wohnung der Familie kam es dann zu einem heftigen Streit: Ihr Stiefvater habe ihr Schläge angedroht und sie so gezwungen, ihren Laptop zu entsperren. Er und die Mutter hätten dann eine Skype-Nachricht an die Freundin der 17-Jährigen verfasst, dass sie mit ihr Schluss mache.

Mutter entschlug sich

Als die Freundin dann meldete, dass sie die Polizei gerufen habe, habe ihr Stiefvater der 17-Jährigen weiter gedroht, hieß es im Strafantrag von Staatsanwalt Markus Kitz: Er habe sie an den Haaren gezogen und sie angeherrscht, dass sie der Polizei nichts über die Hintergründe der Auseinandersetzung sagen solle. Das und alles Weitere, was ihm vorgeworfen wurde, bestritt der 32-Jährige: Die Freunde seiner Stieftochter hätten einen schlechten Einfluss auf diese.

In heftige Widersprüche verstrickte sich schließlich die 37-jährige Mutter des Mädchens bei ihrer Aussage. Die einschreitenden Polizisten hatten vermerkt, dass die Mutter am Abend des Vorfalls gesagt habe, dass ihre Tochter in der Familie nicht mehr willkommen sei und sie sie nie wieder sehen wolle. Vor Gericht bestritt die Frau das und weitere Dinge, die die Polizei vor Ort festgehalten hatte. Mehrmals machte Richter Kriz sie darauf aufmerksam, dass sie ein Entschlagungsrecht habe, auf das sie sich berufen könne, um sich nicht strafbar zu machen, was die Frau schließlich auch in Anspruch nahm.

Richter Kriz beurteilte die Drohung gegen die Stieftochter, die sie dazu brachte, den Laptop zu entsperren, eindeutig als Nötigung. Das Mädchen habe glaubhafte Angaben dazu gemacht. Der Vater, der ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war, erklärte nach dem Urteilsspruch noch einmal, dass er sei unschuldig sei, er werde dagegen berufen. Berufung gegen die Strafhöhe meldete auch Staatsanwalt Kitz an. (APA, 29.9.2021)