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Ryanair hatte im vergangenen Jahr gegen Subventionen für staatliche Fluglinien geklagt. Jetzt muss das Unternehmen selbst Beihilfen zurückzahlen.

Foto: REUTERS/Jason Cairnduff

Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch Klagen der Fluggesellschaften Tuifly und Ryanair gegen die Rückzahlung österreichischer Beihilfen abgewiesen. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der EU-Kommission von 2016, wonach Tuifly und Ryanair am Flughafen Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen erhalten hätten, die Österreich von ihnen zurückfordern müsse.

Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass bestimmte Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und Ryanair, HLX – das sich 2007 mit Hapagfly zu Tuifly zusammengeschlossen hatte – und Tuifly diesen Fluggesellschaften einen ungerechtfertigten Vorteil verschafften. Dies sei nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Konkret musste Österreich von Tuifly ungerechtfertigte Beihilfen in der Höhe von insgesamt 10,7 Millionen Euro sowie von Ryanair und ihren Tochtergesellschaften in der Höhe von rund zwei Millionen Euro zurückfordern.

Tuifly und Ryanair haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Tuifly hat außerdem gegen einen Beschluss der Kommission von 2018 geklagt, mit dem der Fluggesellschaft der Zugang zu den Akten des Beihilfeverfahrens verwehrt wurde. Alle drei Klagen (T-447/18 / T-619/18 / T-448/18) wurden von dem EU-Gericht abgewiesen. (APA, 29.9.2021)