Nicolas Sarkozy war von 2007 bis 2012 Frankreichs Präsident.

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Paris – Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist am Donnerstag in seinem Verfahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung schuldig gesprochen worden. Dem Konservativen drohten bis zu ein Jahr Haft und eine Geldbuße, die Verteidigung forderte einen Freispruch. Das Gericht verhängte eine Strafe von einem Jahr unbedingter Haft, die allerdings auch im Hausarrest mit Fußfessel oder elektronischer Überwachung verbüßt werden kann. Sarkozy kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Noch vor Sarkozys Strafmaß wurde jenes für drei Mitangeklagte bekannt: Guillaume Lambert, seinen ehemaligen Kampagnenchef; Jérôme Lavrilleux, dessen damaligen Vize; und Bastien Millot, den Chef des PR-Unternehmens Bygmalion. Sie erhielten jeweils drei Jahre Haft, Millot die Hälfte davon auf Bewährung, Lambert zwei Jahre. Auch diese Urteile sind alle nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft legte Sarkozy in der Affäre Bygmalion zur Last, die gescheiterte Kampagne für seine Wiederwahl 2012 illegal finanziert zu haben. In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen Kandidaten zu schaffen. Die erlaubte Obergrenze betrug damals 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich soll Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben haben.

Rechtslage gekannt

Das Gericht erkannte in seinem Urteil, Sarkozy habe diese Vorgaben bewusst umgangen. Als Ex-Präsident sei ihm die Rechtslage bekannt gewesen, er habe das Gesetz gut gekannt. Zudem sei es nicht Sarkozys erste Präsidentschaftskampagne gewesen.

Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP – inzwischen in Republikaner umbenannt – getarnt worden sein. Neben Sarkozy stehen in dem Verfahren 13 Personen wegen Verdachts auf Betrug und Beihilfe vor Gericht.

Die französische Justiz ermittelt gegen Sarkozy auch wegen angeblicher Zahlungen Libyens im Wahlkampf 2007. In einer anderen Affäre wurde Sarkozy im März wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Er hat angekündigt, Berufung einzulegen. (red, APA, 30.9.2021)