"Falter"-Chefredakteur Florian Klenk.

Foto: Regine Hendrich

Darf ein Chefredakteur einen anderen "hirnbescheuert" nennen? Dieser Frage ging das Handelsgericht Wien bereits im Juni nach und entschied damals: Ja, er darf. Der Chefredakteur des ÖVP-Blogs "Zur Sache", Claus Reitan, hatte den "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk wegen dieses Vorwurfs geklagt, das Gericht gab Klenk recht. Laut dem Urteil liegt kein "massiver Wertungsexzess" vor.

Am Freitag hätte es am Straflandesgericht Wien einen weiteren Prozess geben sollen. Stattgefunden hat die Verhandlung letztlich nicht. Auf Nachfrage erklärt Reitan dem STANDARD, sie sei abberaumt worden. Konkret bedeute das, "das Verfahren wurde einvernehmlich beendet", sagt "Falter"-Chefredakteur Klenk. Mit dem Vorwurf "hirnbescheuert" habe er nicht Reitans Person gemeint, sondern dessen Vorgehensweise. Klenk wolle Reitan weder persönlich beleidigen noch dessen Integrität infrage stellen.

"Zur Sache" hatte Klenk Anfang April mangelnde journalistische Sorgfalt im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Ibiza-Video vorgeworfen. Für Klenk war diese Behauptung "hirnbescheuert", wie er im "Falter"-Radio betonte – DER STANDARD berichtete. (Vanja Nikolić, 1.10.2021)