Weil der Mann nicht ausgeliefert werden kann, ist die hiesige Justiz zuständig (Symbolbild).

Foto: imago images/Sven Simon

Klagenfurt – Ein Afghane muss sich am Dienstag kommender Woche am Landesgericht Klagenfurt wegen Totschlags verantworten. Er hat laut Anklage im November 2015 in der afghanischen Stadt Kunduz vier Taliban erschossen, nachdem diese zuvor bei einem Feuergefecht seinen Vater getötet und versucht hatten, ihn und seinen Cousin zu erschießen.

Die Zuständigkeit des Klagenfurter Gerichts gründet sich laut der Anklage auf den Paragrafen 65 des Strafgesetzbuchs. In Absatz 2 heißt es da zu im Ausland begangenen Straftaten, die hier angeklagt werden: "wenn der Täter zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betreten wird und aus einem anderen Grund als wegen der Art oder Eigenschaft seiner Tat nicht an das Ausland ausgeliefert werden kann". Entsprechende Bemühungen blieben erfolglos.

Totschlag statt Mord

Angeklagt wird das Verbrechen des Totschlags. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angriff der Taliban bereits beendet war, als der Angeklagte die Männer erschoss. Damit habe er den Vorsatz gehabt, sie zu töten, allerdings billigt ihm die Anklage eine "allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung" zu, weshalb keine Mordanklage erhoben wird. Er muss sich vor einem Schöffensenat verantworten, ihm drohen fünf bis zehn Jahre Haft. (APA, 1.10.2021)