Die Ökologisierung des Mietrechtsgesetzes lässt auf sich warten.

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Als Eigentümer einer Liegenschaft hat man es relativ gut selbst in der Hand, ob saniert wird oder nicht. Für Einfamilienhausbesitzer stellt sich meist "nur" die Frage der Finanzierung und der bautechnischen Ausführung, wohnrechtlich ist dabei nichts zu beachten. Anders ist das bei Wohnungseigentümern, hier lässt sich die Fassade des Hauses natürlich nicht allein dämmen. Die Eigentümergemeinschaft muss sich dazu durchringen. Die Finanzierung kann aber auch hier eine große Hürde sein, in vielen Häusern gibt es zu wenig Rücklagen. Auch aus diesem Grund ist gerade eine Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Arbeit, die künftig eine Mindestrücklage von etwa 90 Cent pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat vorschreibt. Auch die Beschlussfassung in der Eigentümergemeinschaft wird erleichtert. Die Novelle sollte mit 1. Jänner in Kraft treten.

Mehrheit könnte "nützliche Verbesserung" initiieren

Was aber tun, wenn man Mieter einer privaten (Altbau-)Wohnung ist und gerne statt der Gasheizung ein klimafreundliches Heizsystem hätte? Nun, die Antwort ist relativ einfach, sagt Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung: Es gibt de facto keine Möglichkeit, dies als Mieter durchzusetzen. "Das ist ja die große Schwierigkeit bei dem Thema: Die CO2-Steuer zahlt der, der das Heizsystem nicht ändern kann."

Walter Rosifka von der Arbeiterkammer nennt eine Möglichkeit, wie es theoretisch schon ginge: Der Paragraf 4 des Mietrechtsgesetzes (MRG) sieht vor, dass eine Mehrheit der Mieter eines Hauses vom Vermieter durchaus verlangen könne, "nützliche Verbesserungen" des Hauses durchzuführen. Ein Fernwärme-Anschluss wird da im Gesetz explizit genannt. Allerdings gilt das nur dann, wenn die Investition aus der Mietzinsreserve gedeckt werden kann oder sich Mieter und Vermieter über die Aufteilung der zusätzlichen Kosten einig werden. So ein Antrag müsste über die Schlichtungsstelle eingebracht werden. Es sei allerdings meist "faktisch unmöglich", so eine Mehrheit zu bekommen – was unter anderem der hohen Zahl an befristeten Mietverträgen geschuldet sei.

Ökologisierung des MRG

Aus Sicht von Hanel-Torsch wäre eine Änderung des Mietrechtsgesetzes nötig. "Für energetisch schlechte Häuser sollte es größere Abschläge vom Richwertmietzins geben." Eine solche Ökologisierung des Mietrechts wird seit Jahren diskutiert und findet sich auch schon in diversen früheren Regierungsprogrammen.

Die türkis-grüne Bundesregierung will das Mietrecht nun jedenfalls auch "attraktivieren, um Ökologisierung zu fördern", wie es recht vage im aktuellen Regierungsprogramm heißt. Dies soll allerdings erst im Zuge eines breiten Diskussionsprozesses über die Bühne gehen, der noch nicht begonnen hat und für den man sich bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit gibt.

Viel Fördergeld vorhanden

Druck auf Hausbesitzer kommt unterdessen von anderen Seiten. Bekanntlich will die Regierung auch einen Phase-out-Plan für fossile Energieträger beschließen, mit verpflichtendem Tausch von Öl- und Gaskesseln. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, in dem das verankert werden soll, lässt aber noch auf sich warten.

Was es bereits gibt und von der Regierung zuletzt auch massiv aufgestockt wurde, sind Bundesförderungen für Hausbesitzer, also finanzielle Anreize. Im Rahmen der Aktion "Raus aus Öl und Gas" stehen 2021 und 2022 insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung, sowohl für die Sanierung von Einfamilien- als auch von Mehrparteienhäusern.

Laut aktuellen Zahlen wurden heuer per Stichtag 4. Oktober bereits 11.653 Förderanträge gestellt und dafür knapp 120 Millionen Euro zugesagt. Der große Rest von etwas mehr als 530 Millionen Euro ist noch verfügbar. (Martin Putschögl, 6.10.2021)