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Wien – Die von den Sozialpartnern vehement geforderte Verordnung zum Einsatz von 3G am Arbeitsplatz nimmt Gestalt an. Für Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die Kontakt zu Kunden haben, soll am Arbeitsplatz ab 15. Oktober die 3G-Regel gelten. Sie müssen dann geimpft, genesen oder negativ auf Covid-19 getestet sein. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabeihaben, zitierte die "ZiB 2" am Mittwochabend aus einem Verordnungsentwurf des Gesundheits- und Sozialministeriums.

Darüber hinaus ist bei direktem Kundenkontakt Maskenpflicht vorgesehen – mit Ausnahme von Gast- oder Sportstätten, sofern das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werde.

3G oder Geld

Das käme einer deutlichen Verschärfung gegenüber dem Status quo gleich. Denn der Arbeitgeber könnte Dienstnehmer, die sich weder impfen noch testen lassen, ohne Entgeltfortzahlung nach Hause schicken. Das würde allerdings bedeuten: Gibt es im Unternehmen Homeoffice, und der betroffene Mitarbeiter erbringt seine Arbeitsleistung außerhalb des Dienstorts, wird die Entgeltfortzahlung nicht so einfach gestrichen werden können.

Über den Status von Genesenen weiß der Dienstgeber ohnehin Bescheid, denn die Behörden informieren den Arbeitgeber über Quarantäne oder Absonderungsbescheide, die über Dienstnehmer verhängt werden. In dem Fall übernimmt der Staat auch die Entgeltfortzahlung.

De facto 3G-Pflicht

Derzeit gilt zwar in vielen Unternehmen de facto eine 3G-Pflicht. Die Konsequenzen etwa bei Nichteinhaltung sind aber nicht oder nur unzureichend geregelt. Einzig das Personal in wenigen Bereichen, etwa dem Gesundheitsbereich, in Spitälern oder Kuranstalten, unterliegt derzeit explizit der 3G-Regel. Auch Kündigungen wären im Fall einer Nichteinhaltung künftig möglich. Derzeit ist der Interpretationsspielraum groß, insbesondere was Entlassungen betrifft. Kündigungen sind in Österreich grundsätzlich ohne Begründung möglich, sie können allerdings bei Gericht – wie Entlassungen auch – bekämpft werden.

So ein Schild könnte bald flächendeckend an jedem Firmeneingang hängen.
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Dem Handelsverband gehen die Regelungen nicht weit genug. Wohl spricht sich die freiwillige Interessenvertretung der Handelsbetriebe grundsätzlich für die von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) angekündigte Einführung einer 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz aus. Im Gegenzug werden aber Erleichterungen bei der Maskenpflicht für die 600.000 Handelsangestellten in Österreich gefordert.

Handel gegen Maskenpflicht

"Acht Stunden täglich mit einer dicht sitzenden FFP2-Maske im Geschäft tätig zu sein, das erschwert die Arbeitsbedingungen der Handelsangestellten enorm. Vor allem die Angestellten im Lebensmitteleinzelhandel brauchen nach 18 Monaten Pandemie endlich eine Erleichterung", fordert Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will via Aussendung.

Darüber hinaus pocht der Handel auf die Schaffung einheitlicher Regelungen in ganz Österreich. Die strengeren Vorschriften in Wien bei Tests und deren Gültigkeit (nur 48 statt 72 Stunden bei PCR) und unzureichende Testinfrastruktur in ländlichen Gebieten seien nicht zumutbar. Tests sollten ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden. Und: Den Arbeitgebern sollte ermöglicht werden, die Aufzeichnungen über 3G-Nachweise zu erfassen.

Nicht erhört wurde bis dato auch die Forderung der Unternehmer, von der Haftung bei Zuwiderhandeln oder Nichteinhaltung der 3G-Regel im Betrieb entbunden zu werden. Überprüfen sollten dies die Behörden und Arbeitsinspektorate. Der Verordnungsentwurf enthalte diesbezüglich keine Vorgaben, daher gelten ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Verwaltungsstrafrecht, was die Verhängung saftiger Bußgelder ermögliche.

Verhandlungen laufen

Noch sei nichts fix, es werde noch verhandelt, verweist das Ministerium laut APA auf weitere Verhandlungen und Gespräche mit den Gesundheitslandesräten am Abend.

Auch für die Skigebiete seien in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen, nämlich eine 3G-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen. (Luise Ungerboeck, 7.10.2021)