Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein macht Ernst mit 3G am Arbeitsplatz.

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Die Verordnung ist überfällig, nun kommt sie endlich. Das Gesundheitsministerium verfügt, was längst geübte Praxis ist: Dienstnehmer werden künftig nachweisen müssen, dass sie gegen Covid-19 geimpft sind, genesen oder zumindest getestet sind, wenn sie an ihre Arbeitsplätze kommen.

Das ist notwendig, denn derzeit handeln Arbeitgeber im Graubereich, wenn sie derartige Nachweise verlangen, erst recht, wenn sie den Status ihrer Dienstnehmer elektronisch erfassen. Für die Mitarbeiter ist die Situation nicht minder unbefriedigend. Sie wissen nicht, ob von der Kollegin oder dem Kollegen am Schreibtisch nebenan eine Infektionsgefahr ausgeht – oder nicht. Das spaltet Belegschaften, Misstrauen wird gesät, Ängstliche werden zusätzlich verunsichert. Maskenpflicht für Geimpfte wird dagegen wohl nicht helfen, das wäre Strafverschärfung. Aber Masken dort, wo Kontrolle nicht möglich ist, wie etwa im Lebensmittelhandel, sind unvermeidlich.

Spagat zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und der Gemeinschaft

Klar ist somit: Die Verhängung einer 3G-Pflicht im Job gleicht einem Spagat zwischen dem Schutz der Persönlichkeit – und ihren hochsensiblen Gesundheitsdaten – und dem Schutz der Gemeinschaft. Auch deshalb ist es nicht egal, wer die Regeln aufstellt. Es sind nicht die Sozialpartner, die als Schattenregierung "richten" sollen, was der Gesetzgeber scheut. Schließlich sollen Arbeitsrecht und Persönlichkeitsschutz nicht durchlöchert oder ausgehebelt, sondern nur für die Dauer der Pandemie brauchbare Regeln geschaffen werden. (Luise Ungerboeck, 7.10.2021)