Der Prozess gegen den Après-Ski-Wirt wegen Abgabenhinterziehung fand am Landesgericht Salzburg statt.

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Salzburg / Zell am See – Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch der Besitzer eines Après-Ski-Lokals im Pinzgau wegen Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt worden. Die Hälfte der Summe wurde ihm bedingt nachgesehen. Der Mittfünfziger soll in den Jahren 2014 bis 2018 in seinem Betrieb Getränke schwarz an Gäste verkauft haben. Die Alkoholika kaufte er neben seinen offiziellen Einkäufen bei einem Getränkegroßhändler.

Weil die Erlöse naturgemäß nicht in der Buchhaltung erfasst wurden und nicht in die Abgabenerklärungen eingingen, sollen der Finanz laut Anklage 350.000 Euro an Umsatz- und an Einkommenssteuer entgangen sein. Wie aus den Schadenssummen hervorging, dürfte der Wirt dabei Jahr für Jahr mutiger geworden sein.

Geständnis

Der bisher unbescholtene Angeklagte zeigte sich bereits im Ermittlungsverfahren voll geständig und hat den Schaden zur Gänze gutgemacht. "Die Vorwürfe stimmen. Es tut mir extrem leid, und ich will mich entschuldigen", sagte er im Prozess. Die Schwarzverkäufe hätten sich "wie bei anderen Wirten" allmählich eingeschlichen. "Ich habe zu wenig über die Folgen nachgedacht."

Der Angeklagte ersuchte um ein mildes Urteil. "Es war im Vorjahr wegen der Pandemie ein harter Winter ohne Einkommen für mich", sagte er. Neben dem Lokalbetreiber war am Mittwoch auch seine Gesellschaft angeklagt. Hier sprach der Richter eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 60.000 Euro aus – auch hier wurde die Hälfte bedingt nachgesehen. Der Angeklagte muss aber die Prozesskosten zahlen.

Während Staatsanwalt und Verteidigung nach dem Urteil auf Rechtsmittel verzichteten, gab die Vertreterin des Amts für Betrugsbekämpfung keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Weiterer Fall

Bereits Mitte August hatte in Salzburg ein großer Prozess gegen einen Après-Ski-Wirt aus dem Pongau und seine Mutter für Aufregung gesorgt. Beide waren wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro am Landesgericht Salzburg zunächst nicht rechtskräftig zu Geldstrafen in Millionenhöhe verurteilt worden. Beide Gastronomen sollen hohe Summen an Schwarzgeld zu Hause gehortet haben, beide beglichen ebenfalls noch vor dem Verfahren die offenen Schulden bei der Finanz. (APA, 13.10.2021)