Foto: APA/dpa/Uli Deck

Der Startschuss zur angekündigten Forschungsdaten-Plattform bei der Statistik Austria unter dem Titel "Austrian Micro Data Center" (AMDC) wurde am Mittwoch im Ministerrat auf den Weg gebracht. Mit der Einrichtung soll nach dem Jahreswechsel begonnen werden, im ersten Jahr 2022 sind für das AMDC 505.000 Euro vorgesehen. Der Datenzugang "soll ausschließlich auf wissenschaftliche Zwecke beschränkt sein" und alle Datenschutzvorgaben erfüllt werden.

Wissenschaftliche Zwecke

Für die Etablierung des bereits im Regierungsprogramm angekündigten Vorhabens sind Änderungen im Bundesstatistik- und dem Forschungsorganisationsgesetz notwendig. Im Vorfeld hatte es zahlreiche Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf gegeben. Während die Initiative von Wissenschaftseinrichtungen einhellig begrüßt wurde, meldeten etwa Datenschutzorganisationen Bedenken an.

Die Grundidee besteht darin, dass über die bei der Statistik Austria angesiedelte neue Plattform jene öffentlichen "Register", die dort schon ausgewertet werden, auch für die Grundlagenforschung zur Verfügung stehen. Beim neuen "Mikrodatenzentrum" soll der Zugang zu "verknüpfbaren anonymisierten" Registerdaten "ausschließlich auf wissenschaftliche Zwecke beschränkt sein", heißt es im Ministerrats-Vortrag. Die Statistik Austria "hat die Daten für den Zugang so aufzubereiten, dass von der wissenschaftlichen Einrichtung die Daten nicht einem Unternehmen oder einer natürlichen Person zugeordnet werden kann".

Österreich vollziehe hier einen Schritt, den andere innovative Forschungsnationen bereits seit längerem gesetzt hätten, heißt es in den Erläuterungen zu den Novellen. Zugang etwa auf Informationen aus dem Melderegister oder dem Bildungsstandregister beantragen können wissenschaftliche Einrichtungen, wie Universitäten und andere Hochschulen, sowie zum Beispiel die Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Austrian Institute of Technology (AIT), Wirtschaftsforschungsinstitute, die Gesundheit Österreich GmbH oder Forschungsabteilungen in der öffentlichen Verwaltung bzw. die Nationalbank oder der Budgetdienst des Parlaments.

Die Statistik Austria stellt im ersten Schritt die von ihr selbst erhobenen Informationen für die Forschung zur Verfügung. In weiterer Folge könnten zusätzliche staatliche Datenbanken folgen. Dazu braucht es eine Verordnung des Wissenschaftsministeriums in Kooperation mit dem für das Register zuständigen Ministerium.

Bei einem Antrag einer Forschungsinstitution mit einer konkreten Forschungsfrage erstellt die Statistik Austria einen speziell darauf zugeschnittenen Datensatz. Informationen aus verschiedenen Quellen, die verknüpft werden, erhalten eine Art Stempel, der den Forschern die Zuordnung zueinander erlaubt, ohne dass auf konkrete Personen oder Firmen rückgeschlossen werden kann. Die Daten werden in einem eigenen Online-Arbeitsraum nur dem Antragsteller zur Verfügung gestellt. Die Daten verbleiben trotz des virtuellen Zuganges bei der Statistik Austria, die Berechnungen machen die Wissenschafter per Fernzugriff. Die Vertreter der Forschungseinrichtung dürfen die Daten nicht bei sich lokal speichern oder abfotografieren. Verstöße werden strafrechtlich sanktioniert und können je nach Schwere auch zu einem Ausschluss der Forschungsorganisation selbst führen, heißt es.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) wertet die Einführung des AMDC, für das die Kosten im Jahr 2025 auf 552.000 Euro steigen sollen, als "wichtigen Meilenstein für die empirisch arbeitende Forschung". Man habe "die Balance gefunden zwischen der Sicherstellung des Datenschutzes und der Nutzung wertvoller Informationen, um eine evidenzbasierte Politik zu fördern und der Wissenschaft Akzente zu ermöglichen."

Luft nach oben

Für den Generaldirektor der Statistik Austria, Tobias Thomas, hat "gerade die Corona-Pandemie gezeigt, dass bei der Datenlage in Österreich durchaus Luft nach oben besteht". Mit dem AMDC werde "ein wichtiger Schritt für die empirische Wirtschafts- und Sozialforschung in Österreich und auch für mehr evidenzbasierte Entscheidungen in der Politik" gesetzt, so der Chef der Bundesanstalt, deren fachliche Leitung durch die Gesetzesnovellen in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden soll. Außerdem wird durch die Neuerungen die verstärkte Nutzung neuartiger Daten aus digitalen Quellen, wie etwa aus computergestützten Warenwirtschaftssystemen (Scannerdaten) oder Verkehrsüberwachungssystemen, sowie Satellitendaten oder Daten zur Nutzung des Internets, von Telekommunikation oder Energie zur Statistikproduktion geregelt. (APA, 13.10.2021)