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Die Novelle sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung des Kündigungsrechts bei Handyverträgen vor.

Foto: AP/Visar Kryeziu

Der Nationalrat hat am Mittwoch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Damit reagiert Österreich auf eine entsprechende EU-Vorlage und auf die schiere Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Basis für das moderne Leben.

Denn das bisherige TKG stammte aus dem Jahr 2003 – also aus einer Zeit, als man noch mit Einwahlmodems anstatt mit Smartphones ins Internet ging, es kein Facebook gab und schriftliche mobile Kommunikation über SMS anstatt über Messenger lief. Auch von Glasfaserausbau und 5G war keine Rede. Laut Telekomministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) wurden mit der Novelle 220 Paragrafen überarbeitet, ergänzt und neu geschrieben.

Breitband- und 5G-Ausbau

Unter anderem hat man sich flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen gigabitfähigen Anschlüssen bis 2030 zum Ziel gesetzt und will "internationaler Vorreiter beim 5G-Ausbau werden," heißt es aus dem Ministerium.

Ermöglicht werden soll dies unter anderem durch wettbewerbsrechtliche Vereinfachungen von Kooperationen und Ko-Investitionen im Bereich des Netzausbaus. Zum Beispiel soll durch die gemeinsame Nutzung von Sendemasten der Ausbau in weniger dicht besiedelten Gebieten attraktiver werden. Will heißen: Künftig soll das Leben auf dem Land deutlich digitaler sein.

Warnsystem bei Katastrophen

Ein weiteres Kernelement des neuen TKG ist die Einführung eines einheitlichen öffentlichen Warnsystems. Auch dies basiert auf einer EU-Vorgabe. Vorgesehen ist, dass Menschen im Katastrophenfall via Textnachricht informiert werden.

Die dahinterliegende Technologie nennt sich Cell Broadcast (ausführlicher Artikel des STANDARD dazu unter diesem Link) und soll auch auf weniger modernen Handys funktionieren. Ein Smartphone ist also nicht nötig.

Barrierefreier Notruf

Außerdem wird der Zugang zum Notruf 112 erleichtert, indem Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderung auch per Textnachricht mit dem Notruf kommunizieren können. Dadurch sollen eingeschränkte Endnutzer gegenüber anderen Nutzern bei der Verwendung des Notrufs gleichgestellt werden.

Änderungen im Konsumentenschutz

Bezüglich des Konsumentenschutzes wird in Zukunft jeder Kunde bei Abschluss des Vertrages eine kompakte Vertragszusammenfassung mit den wesentlichen Verpflichtungen zwischen Betreiber und Konsument erhalten.

Zudem sieht die Novelle eine Verlängerung des Kündigungsrechts bei Vertragsänderungen durch den Anbieter vor – und zwar auf drei Monate. Hinzu kommt ein Kündigungsrecht bei Wohnsitzwechsel, damit die Konsumenten nicht in langfristigen Verträgen gefangen bleiben und doppelt zahlen. Dieses sieht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten vor.

Kritik gab es von der Arbeiterkammer zuletzt aber bei der Regelung für Verträge mit günstigen oder kostenlosen Handys. Denn hier ist vorgesehen, dass Kunden das Handy zurückgeben oder eine Abschlagszahlung leisten müssen, wenn sie den Vertrag vorzeitig auflösen (mehr dazu unter diesem Link).

Monitoring von Netzzulieferern

Und schließlich ist noch die Einrichtung eines "Monitoringsystems für etwaige Hochrisikozulieferer beim Aufbau von 5G-Netzen" vorgesehen. Auch hier erwartete die EU-Kommission entsprechende Maßnahmen von den Mitgliedsstaaten. Unter anderem soll durch einen neuen Beirat bei der RTR alle zwei Jahre ein Wahrnehmungsbericht über etwaige Hochrisikozulieferer erstellt werden. (Stefan Mey, 13.10.2021)