Sollte es trotz Verbots eine Gemeindebauwohnung auf die Seite schaffen, könne dies Airbnb gemeldet werden.

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Wien – Die Vermittlungsplattform Airbnb nimmt sämtliche Wiener Gemeindebauten von der Plattform. Wohnungen dort können somit nicht mehr über den Anbieter weitervermietet werden. Wiener Wohnen verbietet es seinen Mietern zwar ohnehin, dies zu tun, nicht alle haben sich in der Vergangenheit aber daran gehalten. Auch andere Maßnahmen für den heimischen Markt wurden angekündigt.

Dem Schritt in Sachen Gemeindebauten ging ein nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil voraus. Das Handelsgericht Wien hat kürzlich entschieden, dass städtische Gemeindewohnungen nicht zur Vermietung durch die Plattform angeboten werden dürfen. Airbnb hatte zuvor bereits zugesagt, dies nicht mehr zu tun – aber die Stadt aufgefordert, entsprechende Inserate zu melden. Im Rathaus hielt man das für nicht durchführbar, man pochte auf eine generelle Sperre der Adressen.

Stadt händigte Liste aus

Nun nehme man im Rahmen einer freiwilligen Initiative Angebote im Gemeindebau von der Plattform, hieß es in einer von Airbnb übermittelten Stellungnahme. Denn man wolle eine faire und zukunftsorientierte Regulierung für die Kurzzeitvermietung unterstützen. Die Liste sei von der Stadt bereitgestellt worden. Nicht gesperrt wird, falls Kunden ausdrücklich erklären, dass sich die Unterkunft nicht in einem Gemeindebau befindet oder kein wirksames Untermietverbot besteht.

Weiters wird Airbnb alle Wiener Gastgeber regelmäßig darüber informieren, dass Unterkünfte im Gemeindebau im Falle eines Untermietverbotes nicht angeboten werden sollen. Verstoßen Inserate doch dagegen und es wird dies gemeldet, werden sie von der Plattform genommen. Über ein Airbnb-Städteportal können sich städtische Behörden im Falle eines problematischen Inserats direkt bei dem Unternehmen melden.

Zudem wird bundesweit ein digitales Registrierungsverfahren für Gastgeber umgesetzt. Ein solches gibt es laut Plattform bereits in anderen europäischen Ländern. Weiters wird Airbnb künftig in Kooperation mit der EU-Kommission regelmäßig Kennzahlen über die Vermietungen in österreichischen Städten liefern. Steuerdaten, so wird betont, würden bereits jetzt dem Finanzministerium zur Verfügung gestellt.

"Nachbarschafts-Support" für laute Airbnb-Mieter

Mieter und Eigentümer umliegender Wohnungen dürfen sich zudem über eine "Nachbarschafts-Support-Line" freuen. Sollten die Kurzzeitgäste in der Nebenwohnung zu laut sein, können sich genervte Nachbarn dort telefonisch beschweren. Airbnb hat aktuell auch ein weltweites Partyverbot verhängt, wie betont wird – lautes Feiern in einer Airbnb-Unterkunft ist damit nicht erlaubt.

Ellen Madeker, Head of Public Policy für den deutschsprachigen Raum, Zentral- und Osteuropa (inklusive Russland) betonte: "Die Pandemie hat unser Reiseverhalten verändert, und es findet ein Umdenken statt. Das ist unsere gemeinsame Chance, einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus in Österreich zu stärken und die Branche zukunftsfähig zu machen." (APA, red, 13.10.2021)