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Die Meinungsforscherin Sabine B. muss nicht in Untersuchungshaft. "Die Voraussetzungen, die bei der Festnahme vorgelegen sind, liegen nicht mehr vor", sagte ein Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Donnerstag zum STANDARD. Verdunkelungsgefahr, also die Gefahr, dass sie beispielsweise Belege vernichtet oder andere beschuldigte Personen beeinflusst, besteht demnach derzeit nicht. Weitere Details wollte die Behörde mit dem Verweis auf laufende Ermittlungen nicht bekanntgeben.

B. ist in die Causa rund um angebliche Inseratenkorruption involviert, es gilt die Unschuldsvermutung. Der Vorwurf lautet, dass die Meinungsforscherin Umfragen für die Tageszeitung "Österreich" gefälscht habe mit dem Ziel, Sebastian Kurz (ÖVP) einen Vorteil zu verschaffen.

Festplatte angeblich geleert

Die Meinungsforscherin war am Dienstag festgenommen worden. Sie soll dem Vernehmen nach am Tag vor der Hausdurchsuchung in der vergangenen Woche die Daten einer Festplatte gelöscht haben. Damit stand der Vorwurf einer Unterdrückung von Beweismitteln im Raum. Insgesamt durfte sie maximal 48 Stunden festgehalten werden.

Verdunkelungsgefahr besteht oft, wenn die Justiz befürchtet, dass beschuldigte Personen sich untereinander absprechen. Eine Möglichkeit ist, die Involvierten so rasch wie möglich zu befragen. Dadurch kann eine spätere Abweichung von der ursprünglichen Aussage im Urteil berücksichtigt werden. Dass die Gründe für die Festnahme nicht mehr vorliegen, könnte etliche Ursachen haben – etwa dass B. mit den Behörden kooperiert hat oder dass die WKStA von Anfang an nicht ausreichende Voraussetzungen gesehen hat, um eine Untersuchungshaft durchzusetzen.

B. wird, anders als etliche türkise Beschuldigte, nicht von dem Rechtsanwalt Werner Suppan vertreten und könnte eine andere Strategie fahren als die Beteiligten aus der Volkspartei. Als Kronzeugin könnte sie allerdings nicht mehr aussagen, dafür müssten Verdächtige bereits in einem frühen Stadium der Ermittlungen kooperieren – wurden Zwangsmaßnahmen wie beispielsweise Hausdurchsuchungen gesetzt, kann man nicht mehr Kronzeuge werden. Dennoch könnte ein Geständnis in einem Prozess mildernd wirken. (muz, krud, 14.10.2021)