Wien – Der Presserat hat meinbezirk.at für die schlechte Kennzeichnung von sogenannten "Regionauten"-Beiträgen gerügt. Diese werden von registrierten Nutzerinnen und Nutzern verfasst und sind laut dem Selbstkontrollorgan nicht ausreichend von redaktionellen Beiträgen abgegrenzt, womit gegen Punkt 3 (Unterscheidbarkeit) des Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen wurde. Anlass für diesen Befund war ein Text über vermeintlich unzuverlässige PCR-Tests.

Der ausschlaggebende Beitrag "PCR-Test unzuverlässig: Tourismusbetrieb mit 4 falsch-positiven Ergebnissen" erschien am 11. August des Vorjahres und veranlasste eine Leserin, sich aufgrund des problematischen Inhalts an den Presserat zu wenden. Im Zuge des Verfahrens führte die Rechtsanwältin der Medieninhaberin – der "Bezirksblätter Niederösterreich" – aus, dass es sich um einen "Regionauten"-Beitrag handle. Diese sind mit einem speziellen Logo gekennzeichnet und befinden sich in einer eigenen Rubrik. Die Anwältin betonte, dass der Beitrag bereits offline genommen wurde.

Verwechslungsgefahr

Der Senat 3 des Presserats stellte fest, dass sich der "Regionauten"-Beitrag nicht wesentlich von den übrigen redaktionellen Veröffentlichungen auf meinbezirk.at unterscheide und somit für Leserinnen und Leser vor allem bei einer Verbreitung in sozialen Medien Verwechslungsgefahr bestehe. Die Bezeichnung "Regionaut" sei nicht geläufig, vielen Personen dürfte zudem nicht bewusst sein, dass man keine journalistischen Qualifikationen erfüllen muss, um als solcher publizieren zu können. Das Logo selbst sei verhältnismäßig unauffällig.

Der Presserat kam somit zum Ergebnis, dass aufgrund des einheitlichen Schriftbilds und Layouts keine ausreichende Abgrenzung zu redaktionellen Inhalten vorliegt. Die "Bezirksblätter Niederösterreich" wurden aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten und "Regionauten"-Beiträge künftig besser zu kennzeichnen. (APA, 14.10.2021)