Sozial bedürftige Schüler, die eine mittlere oder höhere Schule ab der zehnten Schulstufe besuchen, können Schülerbeihilfe erhalten.

Foto: imago images/photothek

Wien – Die Schülerbeihilfen für sozial Bedürftige sollen rückwirkend ab 1. September erhöht werden. Das sieht der Entwurf für das neue Budgetbegleitgesetz vor. Sowohl die Einkommensgrenzen für die Gewährung als auch die Auszahlungsbeträge sollen um 20 Prozent steigen. Ziel ist es laut Entwurf, von 35.000 auf 39.500 Bezieher zu kommen. Dafür werden zusätzlich rund elf Millionen Euro jährlich ausgegeben.

Die Schülerbeihilfen (nicht zu verwechseln mit der Familienbeihilfe) teilen sich in Schul- sowie Heim- und Fahrkostenbeihilfen. Für die Schulbeihilfe bezugsberechtigt sind sozial bedürftige Schüler, die eine mittlere oder höhere Schule ab der zehnten Schulstufe besuchen. Heim- und Fahrkostenbeihilfe können Schüler einer polytechnischen Schule oder einer mittleren oder höheren Schule ab der neunten Schulstufe bekommen, die eine Schule außerhalb des Wohnorts der Eltern besuchen und für die ein täglicher Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist.

Insgesamt 38 Millionen Euro für Schülerbeihilfen

Sogenannte besondere Schulbeihilfe erhalten außerdem Personen während sechs Monaten vor ihrer abschließenden Prüfung (etwa Matura), wenn sie eine höhere Schule für Berufstätige besuchen, sich davor durch eine zumindest einjährige Berufstätigkeit selbst erhalten haben und zur Vorbereitung auf die Prüfung gegen Entfall der Bezüge beurlauben haben lassen oder die Berufstätigkeit eingestellt haben.

Der Grundbetrag für die Schulbeihilfe soll von jährlich 1.130 auf 1.356 Euro steigen, für die Heimbeihilfe von jährlich 1.380 auf 1.656 Euro, für die Fahrkostenbeihilfe von jährlich 105 auf 126 Euro und die besondere Schulbeihilfe von monatlich 715 auf 858 Euro. Angehoben werden auch diverse Einkommensgrenzen für den Bezug sowie Frei- und Absetzbeträge. Insgesamt sollen statt 27 Millionen Euro künftig jährlich 38 Millionen für die Schülerbeihilfen ausgegeben werden.

Bereits im Sommer war in einem Begutachtungswurf eine Erhöhung der Beihilfen um rund zehn Prozent geplant. Die nunmehrige Anhebung macht rund das Doppelte aus. (APA, 14.10.2021)