Vier Familienmitglieder mussten sich am Donnerstag wegen Wiederbetätigung vor einem Geschworenensenat am Salzburger Landesgericht verantworten.

Foto: Stefanie Ruep

Angefangen hat alles mit dem Wunschkennzeichen von Josef B. Der ehemalige Flachgauer FPÖ-Lokalpolitiker wurde 2018 angezeigt, weil er als Kennzeichen seine Initialen und die Zahl 88 hatte. "88 steht für den Zahlencode 'Heil Hitler'", erläutert Staatsanwalt Marcus Neher in seinem Eröffnungsvortrag vor dem Salzburger Landesgericht am Donnerstag. Das sei ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus gegenüber einem informierten Personenkreis.

Deshalb muss sich nun gleich ein Teil von B.s Familie wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g verantworten. Denn anfänglich hat der 29-Jährige sein Wunschkennzeichen mit dem Datum des Kennenlernens seiner Freundin erklärt. Um das zu untermauern, hat er den Ermittlern sein Handy gezeigt. Darauf stießen diese auf die Whatsapp-Gruppe der Familie und fanden dort so einiges.

Etwa das Bild einer nackten Frau mit einem tätowierten Reichsadler im Schambereich mit der Aufschrift "Ausländerfreie Zone", das der Bruder des Erstangeklagten verschickt hatte. Der schrieb auch zu Hitlers Geburtstag am 20. April: "Heute Staatsfeiertag, Sieg Heil", und versendete ein Hitler-Bild mit einem geschmacklosen Witz über die Ermordung von Juden in Konzentrationslagern.

Feier mit Hakenkreuz-Tischdecke und Hitler-Wein

Der Onkel des Erstangeklagten soll am 20. April 2012 an einer Feier zu Adolf Hitlers Geburtstag in einem Lokal am Wallersee beteiligt gewesen sein. Gefeiert wurde mit einem "Führerwein", einer Hakenkreuzfahne als Tischdecke und einer Torte mit der Aufschrift "88". Dokumentiert ist das alles mit Fotos. Im Jahr darauf schickte der Onkel zu Hitlers Geburtstag in den Familienchat Fotos einer Hakenkreuztorte.

Und auch die Mutter der beiden Brüder ist wegen Wiederbetätigung angeklagt, weil sie auf den Post ihres Sohnes "Heute Staatsfeiertag, Sieg Heil" mit drei Daumen-nach-oben-Emojis geantwortet hatte. "Das geht meiner Ansicht nach zu weit", sagt ihr Verteidiger. Das überspanne den Anwendungsbereich des Verbotsgesetzes. Deshalb bekennt sich die Mutter nicht schuldig. Es sei eine schnelle Aktion gewesen, und sie habe es nicht einmal richtig gesehen, erklärt sie der vorsitzenden Richterin des Geschworenensenats, Gabriele Glatz. "Wir haben ein bissl eine saloppere Aussprache, aber das ist nichts Schlimmes. Wir meinen das nicht bös", erklärt die Mutter einen Chat, wo es um "Scheiß Ausländer" ging. Es habe niemand ernst genommen.

Männer bekennen sich schuldig

Josef B., sein Bruder und sein Onkel bekennen sich schuldig und zeigen sich geständig. "Das war alles ein totaler Blödsinn", lautet die einhellige Verteidigung der drei Männer. Sie seien allesamt weder Nazis noch ausländerfeindlich. "Ich habe mehr Ausländerfreunde als andere", sagt der Bruder. Er habe die "blöden Fotos" bekommen und einfach weitergeschickt. Der Onkel erklärt, es wäre im Nachhinein gescheiter gewesen, aufzustehen und sich nicht zur Hitler-Geburtstagsfeier zu setzen.

Der Erstangeklagte B. erklärt mehrmals, es sei "ein blöder Spaß" gewesen. "Ich bereue das zutiefst. Ich hab mir nicht viel dabei gedacht", sagte B. Ein Facebook-Posting, für das er von der Staatsanwaltschaft auch wegen Verhetzung angeklagt ist, habe er einfach geteilt und nicht darüber nachgedacht. Der Post listet die Todesopfer von Stalin, Mao Zedong, den Nazis und dem Islam auf. Wobei es sich laut Staatsanwalt Neher nicht um einen objektiven Vergleich handle, sondern der Islam als überproportional gewalttätig hingestellt werde – laut Neher ein "Aufstacheln zu Hass" und eine "Verhetzung gegen Muslime".

Alle vier angeklagten Familienmitglieder wurden von den Geschworenen am Donnerstagnachmittag schuldig gesprochen und zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Der Erstangeklagte zu 21 Monaten, sein Bruder zu 18 Monaten, sein Onkel zu 14 Monaten und seine Mutter zu einem Jahr. Die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre, die Urteile sind rechtskräftig. (Stefanie Ruep, 14.10.2021)