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Sebastian Kurz gilt der WKStA als "zentrale" Person, für die die inkriminierte Tat begangen wurde. Er bestreitet wie alle anderen die Vorwürfe.

Foto: Reuters/Foeger

In der Umfrage- und Inseratenaffäre spielt Sabine B. eine zentrale Rolle: Die Meinungsforscherin soll das Bindeglied zwischen Finanzministerium und Mediengruppe Österreich gewesen sein, und sie soll über Steuergeld teils frisierte sowie vom Team Kurz beeinflusste und in "Österreich" platzierte Umfragen durchgeführt haben. Am Dienstag wurde B. überraschend festgenommen, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sah Verdunkelungsgefahr. Aus der Festnahmeanordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die dem STANDARD vorliegt, lassen sich die Gründe dafür ablesen.

So suchte B. am 30. September 2021 laut WKStA nach verschiedenen Methoden, um Spuren zu löschen. Im Verlauf finden sich Suchanfragen wie "iCloud löschen iPhone 6" oder "iCloud löschen". Zwei Tage zuvor hatte die stellvertretende ÖVP-Generalsekretärin Gaby Schwarz eine Pressekonferenz gegeben, in der sie von Gerüchten über anstehende Hausdurchsuchungen berichtete und mitteilte, bei der ÖVP gebe es "nichts mehr".

"iCloud löschen"

Aber auch am Abend vor der Hausdurchsuchung löschte Sabine B. laut WKStA ihre Daten: Mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" soll sie am Abend des 5. Oktober zwischen 22.37 Uhr und 22.40 Uhr ihre Whatsapp-Chatverläufe mit den Mitbeschuldigten Wolfgang Fellner, Helmuth Fellner und Sophie Karmasin sowie mit dem nicht beschuldigten Niki Fellner gelöscht haben. Leer war gemäß WKStA auch der Chatverlauf mit Thomas Schmid, den B. in ihren Kontakten allerdings nicht namentlich eingespeichert hatte. Aus Schmids Handy haben die Ermittler die Erkenntnis, dass die beiden "zumindest bis März 2018" auf Whatsapp miteinander gechattet hätten. Allerdings unterhielten sie sich auch auf Signal, wie es in einer Timeline heißt, die die Ermittler auch erstellt haben.

In den Stunden zuvor habe sie versucht herauszufinden, wie man eine "neue iCloud erstellt", "Apple-ID-Geräte entfernt" und mit "Anrufprotokollen" auf der sicheren Messenger-App Signal umgeht. **

Bis knapp vor der Hausdurchsuchung am 6. Oktober soll B. mit Kurz-Sprecher Johannes Frischmann kommuniziert haben, der beschuldigt wird, einst als Sprecher des Finanzministeriums an dem Deal mit "Österreich" und an der Umfragemanipulation mitgewirkt zu haben. "Aus einem gesicherten Screenshot geht hervor, dass Sabine B. und Johannes Frischmann, MSc, bis zuletzt auf dem Internet-Messenger-Dienst Signal miteinander chatteten, wobei aber alle Chats von der Beschuldigten gelöscht wurden oder sich aufgrund der Funktion 'verschwindende Nachrichten' selbst löschten", heißt es in der Anordnung.

Intensivierter Kontakt zu Frischmann

Laut WKStA war B. bis Mitte August mit Frischmann via Whatsapp in Kontakt gestanden, zuletzt aber über das sichere Signal, wobei die Kommunikation "ab 26. September 2021 der Kontakt stark intensiviert wurde", wie es in einem weiteren Aktenvermerk heißt. Zur zeitlichen Einordnung halten die Ermittler dazu fest, dass "an diesem Tag die Landtagswahlen in Oberösterreich stattfanden".

Das in B.s Suchabfragen genannte "iPhone 6" wurde bislang nicht gefunden – im Gegensatz zu einer Schachtel für ein iPhone 6s, die freilich leer war. Die zentrale Befürchtung der WKStA: "Aufgrund des Suchverlaufs ab 22.30 Uhr und den nachfolgenden zielgerichteten Löschungen von in das B.-Österreich-Tool involvierten Chatpartnern besteht somit auch der Verdacht, dass der Beschuldigten der Durchsuchungstermin und möglicherweise auch der Inhalte der Vorwürfe, die durch die Durchsuchungen aufzuklären sind, bekannt war." Die WKStA schließt aus den Vorgängen, dass B. "gezielt Kommunikation mit Mitbeschuldigten verschleierte oder zu verschleiern versuchte".

Haftgrund fiel weg

Ab dieser Erkenntnis galt: "Die Beschuldigte ist bei Betretung (ihrer Wohnung; Anm.) sogleich festzunehmen und ohne unnötigen Aufschub, längstens binnen 48 Stunden ab Festnahme in die Justizanstalt des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einzuliefern." B. wurde mittlerweile wieder enthaftet; die WKStA erklärte das mit dem Wegfall des Haftgrundes (Verdunkelungsgefahr). B.s Anwältin war für eine Stellungnahme nicht erreichbar, für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

(Fabian Schmid, Renate Graber, 15.10.2021)

*Dieser Artikel wurde am 15.10. 2021 um 20 Uhr ergänzt.

** Private Suche im Internet, wurde am 19.10. gelöscht