Hofer ist gegen die 3G-Regel im Parlament.

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Wien – Seit Freitag gilt im Parlament die 3G-Regel. Das gefällt im Hohen Haus nicht jedem, selbst im Präsidium des Nationalrats. Der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) zeigt in einer Aussendung für die Maßnahme wenig Verständnis: "Ich sehe 3G am Arbeitsplatz generell kritisch – und so natürlich auch im Parlament." Mit dieser Maßnahme solle offenbar ein Impfdruck aufgebaut werden, "und das lehne ich auch als selbst geimpfter Mensch entschieden ab."

Gerade im Parlament, "dem Maschinenraum der Demokratie", sei es überzogen, nun auf 3G zu wechseln, findet Hofer: "Die letzten eineinhalb Jahre haben gezeigt, dass das Parlament im Regelbetrieb kein Ort von Corona-Clustern gewesen ist." FPÖ-Chef Herbert Kickl sprach bereits am Freitag von einer "völlig evidenzbefreiten und mutwilligen Schikane gegenüber den Arbeitnehmern" und sieht die Arbeit der Klubs dadurch behindert.

Einige Ausnahmen

Die 3G-Regel im Parlament kennt einige Ausnahmen, etwa den Zutritt zu den Klubs, zum Covid-Testangebot sowie zu Infopoint und Shop. Bei Plenar- und Ausschusssitzungen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Gegenüber Abgeordneten ist die Regelung aufgrund des passiven Wahlrechts weiterhin "nicht durchsetzbar", hieß es zur APA.

Geregelt wird die 3G-Pflicht durch eine "abweichende Anordnung zur Hausordnung". Keine Maskenpflicht besteht demnach wie bisher auf den Sitzplätzen der Abgeordneten und auf der Regierungsbank sowie bei Wortmeldungen und der Vorsitzführung. Auch während Interviews im Couloir muss keine Maske getragen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus dürfen die Maske am Sitzplatz abnehmen, "sofern das Infektionsrisiko durch geeignete technische Schutzmaßnahmen wie z. B. Plexiglaswände minimiert wird". Ausnahmen gibt es auch für Kinder.

Außerhalb von Sitzungen kann auf das Tragen einer Maske weitgehend verzichtet werden, heißt es in dem der APA vorliegenden Rundschreiben des Parlaments. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht jedoch bei Besprechungen, Kundenkontakt und Parteienverkehr, sofern weder ein Mindestabstand eingehalten werden kann noch das Infektionsrisiko durch andere Maßnahmen wie Plexiglaswände minimiert wird. In den Räumlichkeiten der parlamentarischen Klubs gilt diese Verpflichtung nicht. Ausnahmen gelten auch für Schwangere und Kinder. (APA, red, 16.10.2021)