Es handle sich aktuell nur um einen Prüfvorgang, der aufgrund der Beschwerde von Eltern eingeleitet wurde.

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Einer Lehrerin im deutschen Ostthüringen wird vorgeworfen, gegen den Datenschutz verstoßen zu haben – weil sie ihre Schülerinnen und Schüler in der Deutschstunde fragte, ob sie sich gegen das Coronavirus impfen wollen. Der Landesdatenschutzbeauftragte begründet das der Nachrichtenagentur Dpa zufolge damit, dass die Frage nach der Bereitschaft zur Impfung eine unzulässige Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten darstelle. Daher sei noch vor Start des Schuljahrs, Ende August, ein Prüfverfahren eröffnet worden.

Aktuelle Themen "zeitgemäß"

Das Vorgehen hat nun zu einem Streit zwischen dem Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten und Bildungsminister geführt: Bildungsminister Helmut Holter sieht einen Angriff auf die pädagogische Freiheit. Es gehöre zur zeitgemäßen Didaktik, aktuelle und bewegende Themen aufzugreifen und sie zu besprechen. "Es muss Pädagoginnen und Pädagogen also selbstverständlich möglich sein, mit ihren Schülerinnen und Schülern auch über das Thema Impfen frei zu sprechen", sagte er laut dpa. Durch die Verfolgung einzelner Lehrkräfte würden alle anderen verunsichert. Datenschutz sei wichtig, jedoch sieht er hier die Bedrohung eines Grenzüberschritts.

Der Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse argumentiert hingegen, dass es bei der Abfrage um "weltanschauliche" Daten gegangen sein könnte, und das setze je nach Alter eine Bewilligung der Eltern voraus. Eine freiwillige Herausgabe dieser Daten bestehe nicht, da das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerinnen bzw. Schülern ein besonderes wäre, bei denen die Betroffenen immer versuchen würden, auf die Fragen ihrer Lehrkräfte einzugehen.

Fall könnte neu bewertet werden

Es handle sich aktuell nur um einen Prüfvorgang, der aufgrund der Beschwerde von Eltern eingeleitet wurde. Daher sammle man noch Informationen – sollte die Lehrerin keine Notizen gemacht haben, würde man den Fall anders bewerten. Das Schulamt Ostthüringen kündigte bereits an, das Vorgehen durch die pädagogische Freiheit gedeckt zu sehen. (red, 17.10.2021)