Christian Pilnacek konnte mit seiner Beschwerde rund um U-Ausschuss und Chats nicht beim VfGH landen.

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Der suspendierte Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, ist mit seiner Beschwerde rund um den Ibiza-U-Ausschuss und Chats, die er verfasst hat, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt: Der VfGH hat sie als unzulässig zurückgewiesen. Die entsprechende Entscheidung hat das Höchstgericht am Dienstag auf seiner Homepage veröffentlicht.

Pilnacek hatte eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte darin gesehen, dass Mitglieder des U-Ausschusses Daten beziehungsweise Chatprotokolle seines Mobiltelefons an die Medien weitergegeben hätten. Der U-Ausschuss – speziell auch der Vorsitzende und der Verfahrensrichter – hätten keine geeigneten Maßnahmen gegen die Weitergabe von Daten beziehungsweise Chatprotokollen seines Mobiltelefons an Dritte gesetzt.

Kein "Kontrollsystem" im U-Ausschuss möglich

Gemäß VfGH können die Punkte, die Pilnacek vorgebracht hat, aber nicht zum Gegenstand einer Beschwerde nach Artikel 138b Absatz 1 Z 7 B-VG gemacht werden. Aus der Verfahrensordnung für U-Ausschüsse lasse sich keine Verpflichtung des Vorsitzenden oder des Verfahrensrichters ableiten, ein "Kontrollsystem" zum Schutz vor der Weiterverbreitung von Daten einzurichten.

Der Umgang mit klassifizierten Informationen wird im Informationsordnungsgesetz (InfOG) geregelt, wobei die dort vorgesehenen Aufgaben zur Behandlung von klassifizierten Informationen dem Präsidenten des Nationalrates, nicht aber dem Vorsitzenden eines U-Ausschusses zugewiesen sind. Gegenstand eines Verfahrens nach Artikel 138b Absatz 1 Z 7 B-VG, wie es Pilnacek angestrebt hat, können Handlungen eines U-Ausschuss-Mitglieds "in Ausübung seines Berufes" und damit während der Sitzungen des Ausschusses sein – nicht aber etwa das Verhalten außerhalb solcher Sitzungen, wie es auch auf die behauptete Weitergabe von Daten an Medien außerhalb von Sitzungen des U-Ausschusses zutrifft. Eine "Rechtsschutzlücke" – wie von Pilnacek behauptet – besteht laut VfGH-Entscheidung nicht, weil es ihm jedenfalls freisteht, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.

Klagen gegen Abgeordnete möglich

*Der Rechtsanwalt von Pilnacek, Georg Eisenberger, kommentiert die Entscheidung auf Anfrage so: "Folge dieser Entscheidung ist, dass Daten aller Art, sobald sie einmal im Parlament eingelangt sind, als vogelfrei anzusehen sind. Wenigstens hat der Verfassungsgerichtshof aber klargestellt, dass Abgeordneten gerichtliche Sanktionen drohen, wenn sie Informationen unbefugt weitergeben. Die Weitergabe ist nicht von der beruflichen Immunität umfasst." Und er stellt etwaige Klagen gegen Abgeordnete in den Raum: "Wir werden mit unserem Mandanten jetzt in aller Ruhe und unaufgeregt besprechen, ob solche gerichtlichen Schritte im vorliegenden Fall sinnvoll sind." (gra, 19.10.2021)

*Der Artikel wurde um 12.25 Uhr ergänzt.