Frage: Warum gibt es noch keine 3G-Regel für den Arbeitsplatz.

Antwort: Gut Ding braucht Weile. Oder eher eine gesetzliche Grundlage, damit der Gesundheitsminister 3G am Arbeitsplatz verordnen kann. Eigentlich hätte die Regelung schon vorige Woche kommen sollen. Allerdings bietet das geltende Gesetz keine Grundlage für flächendeckendes 3G, sondern nur für Arbeitsorte, an denen eine erhebliche Infektionsgefahr besteht. Die neue gesetzliche Grundlage wurde Mittwoch vergangener Woche im Nationalrat beschlossen und wird frühestens am Donnerstag vom Bundesrat abgesegnet.

Frage: Wird dieser zustimmen?

Antwort: Danach sieht es aus. Die SPÖ will das Gesetzesvorhaben der Regierung im Bundesrat nicht blockieren. Im Vorfeld gab es noch Verhandlungen – Streitpunkt waren die Gratistests, die die SPÖ weiterhin gesichert haben wollte. "Der Druck der SPÖ hat sich ausgezahlt", sagen der SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried und die SPÖ-Fraktionsführerin im Bundesrat, Korinna Schumann – die weitere Finanzierung der betrieblichen Testungen sei nun gesichert, ließen sie wissen. Im Nationalrat hatte die Opposition noch geschlossen gegen das Gesetz gestimmt. Ohne Mehrheit im Bundesrat hätte sich das Vorhaben bis Weihnachten verzögern können.

Wer die Kontrolle der 3-G-Regeln übernimmt, ist noch offen.
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Frage: Was genau besagt die 3G-Regel für den Arbeitsplatz?

Antwort: Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer verpflichtend geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Und zwar immer dann, wenn sie Kontakt mit Kunden oder Kollegen haben. Das gilt genauso für Inhaber oder Betreiber von Geschäften. Die Verordnung wird in den kommenden Tagen erwartet – frühestens aber am Freitag, heißt es im Gesundheitsministerium. Erst dann stehen auch die Modalitäten fest. In Kraft treten könnte sie rein theoretisch sofort nach dem Bundesratsbeschluss. Das wird aber praktisch nicht gesehen, brauchen doch auch die Unternehmen eine Vorlaufzeit.

Frage: Was ist noch offen?

Antwort: Zum Beispiel ist noch ungeklärt, wer die Einhaltung der Regeln kontrollieren soll.

Frage: Müssen getestete Arbeitnehmer zusätzlich auch Maske tragen?

Antwort: Auch das ist noch offen.

Frage: Gilt 3G-Regel im Homeoffice?

Antwort: Nein: kein Kontakt mit Kunden oder Kollegen, kein verpflichtender 3G-Nachweis.

Frage: Was erhofft sich die Bundesregierung von der Regel?

Antwort: Vor allem einen Impfanreiz. Für Menschen, die sich partout nicht impfen lassen wollen, immerhin einen Anreiz zu testen. Je höher die Durchimpfungsrate, desto näher die alltägliche Normalität.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kann bald 3G bei der Arbeit verordnen.
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Frage: Was passiert, wenn sich Arbeitnehmer nicht an die 3G-Regeln halten?

Antwort: Arbeitgeber könnten Dienstnehmer, die sich weder impfen noch testen lassen, dank der neuen Regelung ohne Entgeltfortzahlung nach Hause schicken. Gibt es die Möglichkeit zum Homeoffice, kann das Entgelt wohl nicht einfach gestrichen werden.

Frage: Welche Regeln gelten bisher?

Antwort: Nur Gesundheitspersonal unterliegt explizit einer 3G-Pflicht. Viele Unternehmen haben aber de facto eine eingeführt. Insgesamt herrscht aber Unsicherheit. Namhafte Arbeitsrechtler sagten, dies sei nur in begründeten Fällen zulässig. "Niemand weiß genau, was begründete Fälle sind", sagte jüngst Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein dem STANDARD. Auch die Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind bisher entsprechend unzureichend geregelt. (Regina Bruckner, Aloysius Widmann, 20.10.2021)