Man stelle sich einen Staatsverweigerer vor, der Gesetze seines Landes bewusst ignoriert. Einen Menschen, der wiederholt mit den Behörden in Konflikt geraten ist und dann irgendwann in die Welt posaunt, dass diese für ihn eigentlich gar nicht zuständig seien. Und der dann wehleidig über "Erpressung" klagt, wenn ihm der Staat klarmacht, dass man die eigenen Regeln nicht kaltschnäuzig über jene der Gemeinschaft stellen darf.

Hebt man dieses Bild auf die europäische Ebene, dann erinnert das an die Rolle Polens innerhalb der EU: Seit Jahren eckt Warschau in Brüssel an, wo man durch die Justizreformen der nationalkonservativen Regierung die Gewaltenteilung im Land gefährdet sieht. Mehrere Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben Warschau bereits in die Schranken gewiesen.

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Polens Ministerpräsident Mateuzs Morawiecki
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Auf Anfrage von Premier Mateusz Morawiecki erklärte daher Anfang Oktober das dortige Verfassungsgericht, dass EU-Recht gar nicht über nationalem Verfassungsrecht stehe, dass die Regeln der Gemeinschaft also im Zweifel ignoriert werden könnten. Und weil die EU sich mit dieser Selbstermächtigung nicht abfinden will und Sanktionen androht, erklärte Morawiecki am Dienstag in einer emotionalen Rede in Straßburg, Polen werde sich nicht "erpressen" lassen.

Warschau aber erntet nur, was es gesät hat. Mit der jüngsten Volte des Verfassungsgerichts, das in seiner aktuellen Zusammensetzung selbst ein Produkt der umstrittenen Justizreformen ist, sind sogar beide Seiten unter Zugzwang geraten: die EU, vor allem aber auch Polen selbst.

Zentrale Säule

Dass man in Brüssel den polnischen Alleingang nicht einfach hinnehmen kann, liegt auf der Hand. Wer sich den gemeinsamen Regeln aus Prinzip widersetzt, bringt eine zentrale Säule der europäischen Integration ins Wanken. Eine funktionierende EU ohne verbindliche Rechtssicherheit in allen Mitgliedsstaaten ist schlicht nicht vorstellbar.

Was dabei herauskäme, wären nicht einfach bloß ein paar Kratzer auf einem oberflächlichen Bild von Rechtsstaatlichkeit. Gefährdet wären auch der Schutz von Investitionen oder die zweckgemäße Verwendung europäischer Steuergelder. Weil diese nicht in dunklen Kanälen verschwinden sollen, ist es auch legitim, die Auszahlung von EU-Mitteln an rechtsstaatliche Kriterien zu knüpfen.

Aber auch Polen muss endlich begreifen, dass es sich mit seiner Abkehr vom Gemeinschaftsrecht in eine Sackgasse manövriert hat. Da hilft es auch nicht, dass Morawiecki am Dienstag erneut das Recht auf eigene Standpunkte innerhalb der EU betonte. Auch Österreichs neuer Außenminister Michael Linhart erklärte mit Blick auf Polen und Ungarn im STANDARD-Interview, er halte nichts davon, "von den besseren oder den weniger guten Europäern" zu sprechen.

Ja, inhaltliche Auseinandersetzung ist besser als Türen zuzuknallen. Polen aber hat seine Selbstisolation vom politischen auf das juristische Spielfeld verlagert. Wenn die eigene Verfassung nicht mit den EU-Verträgen vereinbar ist, bleiben nur zwei Möglichkeiten: die Verfassung zu ändern oder aus der EU auszutreten.

Wer mit Letzterem liebäugelt, sollte aber das polnische Volk nicht vergessen, das sich 2003 mit großer Mehrheit für den EU-Beitritt ausgesprochen hat. Die Anerkennung des Gemeinschaftsrechts war damals übrigens längst eine europäische Selbstverständlichkeit. (Gerald Schubert, 19.10.2021)