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Bei Activision Blizzard herrschen laut Behördenklage archaische Verhältnisse in puncto Sexismus.

Foto: AP/hong

20 Personen hätten das Unternehmen Activision Blizzard "verlassen", und 20 weitere seien ermahnt worden – das kommunizierte der Konzern im Rahmen der Aufarbeitung von Belästigungsvorwürfen. Auf der Liste seien unter anderem mehrere Spieleentwickler und Vorgesetzte, aber keine Mitglieder des Vorstands. Man wolle das Vertrauen der Belegschaft erlangen und sie wissen lassen, dass sie gehört würde.

Der Schritt folgt, nachdem gleich mehrere Klagen gegen den Konzern eingereicht worden sind, die ihm Sexismus und systematische Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Arbeitsplatz vorwerfen. Die hauseigene Compliance-Abteilung werde zudem ausgebaut, um ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Klagen

In dem Brief unerwähnt bleibt das parallele Vorgehen des Konzerns, Klagen abzuwehren, die sich um ebendiese Causa drehen: Blizzard ist nämlich mit einer Klage der kalifornischen Bürgerrechtsbehörde California Department of Fair Employment and Housing (DFEH) konfrontiert. Die Behörde hatte damit im Juni für ein Beben in der Branche gesorgt.

So wirft sie Activision Blizzard vor, eine Arbeitskultur konstanter sexueller Belästigung, unfairer Bezahlung weiblicher Mitarbeiterinnen und abfälliger Kommentare zu pflegen und sogar auf Führungsebene zu ermutigen. Der Konzern hat beantragt, das Verfahren zu pausieren. Die Begründung: Die Anwälte der Kläger hätten zuvor schon im Namen der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC), einer Behörde, die auf Bundesebene gegen Diskriminierung im Beruf agiert, geklagt. Daher seien die involvierten Personen befangen, argumentiert der Konzern.

Belegvernichtung?

Erst kürzlich einigte sich Blizzard mit der EEOC darauf, 18 Millionen Dollar an Betroffene zu zahlen, insgesamt leugnete man aber, dass es ein Fehlverhalten gegeben habe. Die DFEH – jene Behörde, deren Verfahren noch läuft und das Blizzard stoppen wollte – möchte aber auch diese Einigung verhindern.

Der Grund: Eine Bedingung für die Einigung ist, dass teilweise Dokumente zu Anschuldigungen der sexuellen Belästigung aus den Akten von Mitarbeitern entfernt werden. Aus Sicht der DFEH handle es sich dabei aber um eine unzulässige Beweismittelvernichtung. Die EEOC warf daraufhin der DFEH Befangenheit vor – Argumente, die Blizzard daraufhin für sich nutzte, um die Pausierung des Verfahrens zu beantragen. Den Streit der beiden Behörden möchte Blizzard nun nutzen, um zumindest eines der beiden Verfahren zu bremsen. (red, 21.10.2021)