Die Grazer Synagoge.

Foto: APA / Erwin Scheriau

Graz – Ein 32-Jähriger hat im August 2020 Steine gegen die Grazer Synagoge geworfen und den Leiter der Jüdischen Gemeinde mit einem Holzprügel bedroht. Er musste sich am Donnerstag im Straflandesgericht wegen schwerer Sachbeschädigung, Nötigung, versuchter schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten. Seine Abneigung richtete sich laut Ankläger nicht nur gegen Juden, sondern auch gegen Homosexuelle und Prostituierte.

Angriffe auch in Untersuchungshaft

Der Syrer kam 2013 nach Österreich. "Vom Hass auf Juden, Schwule und Prostituierte getrieben, beschädigte er die Grazer Synagoge, verschiedene Lokale, Gebäude und eine Kirche", führte der Staatsanwalt aus. Von 18. bis 22. August 2020 wütete der 32-Jährige in Graz. Als er gerade Steine gegen die Synagoge warf, kam der Leiter der Jüdischen Gemeinde, Elie Rosen, mit einem Begleiter dazu. Daraufhin nahm der Angeklagte einen Holzprügel und ging damit auf die Männer los. Er schrie sie an, sie sollten ins Auto zurückkehren, was diese auch taten. Der zornige Angreifer verletzte zwar niemanden, beschädigte aber das Fahrzeug. Anschließend flüchtete er, konnte aber bald gefasst werden. In der Untersuchungshaft griff er mehrmals Justizwachebeamte an, einen verletzte er schwer am Kopf und am Arm.

Bei der Verhandlung wurde er von drei Männern streng bewacht, gab sich aber ganz friedlich und kooperativ. "Ich gebe alles zu, was ich gemacht habe", beeilte er sich gleich zu Beginn zu versichern. "Ich bereue alles", betonte er. "Warum?", fragte die Richterin ganz unverblümt. "Man muss friedlich miteinander umgehen, ich werde so etwas nicht mehr machen." – "Wieso sollen wir Ihnen das glauben?", interessierte sich die Vorsitzende. "Ich habe nur Probleme mit den Juden in Palästina, ich habe keinen Hass gegen Juden allgemein", bemühte sich der Beschuldigte zu erklären. Mit seinen Taten wollte er "eine Message setzen".

Persönlichkeitsstörung diagnostiziert

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem Syrer eine "fanatische, paranoide Persönlichkeitsstörung". Laut seiner Prognose würde er weiterhin zu Gewalttaten neigen, daher sprach er sich für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. "Er braucht unbedingt eine stationäre Psychotherapie, damit konnte noch gar nicht begonnen werden", beschrieb der Gutachter.

Da der Angeklagte umfassend geständig war, wurde auf die meisten Zeugen verzichtet. Elie Rosen hatte bereits im Vorfeld erklärt, die Schäden an der Synagoge und dem Dienstauto seien beglichen, er werde daher nicht kommen. Ein Urteil des Schöffensenats wurde für den frühen Nachmittag erwartet. (APA, 21.10.2021)