Hofer hatte im Zeitraum von 1. April bis 2. Mai 2021 nicht nur Lebensmittel, sondern auch Spielwaren, Elektrogeräte und Gartenwerkzeuge verkauft.

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Dass Supermärkte während der Lockdowns nicht nur Lebensmittel, sondern auch Gartenmöbel oder Spielzeug verkauften, löste bei Handelskonkurrenten, die gar nicht aufsperren durften, Unverständnis aus.

Der "Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb" brachte deshalb eine einstweilige Verfügung gegen Hofer ein – blieb vor dem Obersten Gerichtshof allerdings erfolglos. Die damalige Lockdown-Verordnung sei seit Mai nicht mehr in Kraft. An einem wettbewerbsrechtlichen Verbot bestehe deshalb kein Interesse mehr (OGH 28.9.2021, 4 Ob 147/21b).

Hofer hatte im Zeitraum von 1. April bis 2. Mai 2021 nicht nur Lebensmittel, sondern auch Spielwaren, Elektrogeräte und Gartenwerkzeuge verkauft. Aus Sicht des Schutzverbands gegen unlauteren Wettbewerb hat das Unternehmen damit gegen die Corona-Verordnungen verstoßen und sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft.

Der Verband brachte deshalb eine Unterlassungsklage und einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Handelsriesen ein. Hofer solle es künftig unterlassen, während eines Lockdowns neben Lebensmitteln auch andere Produkte anzubieten.

Keine Klarstellung

Der Oberste Gerichtshof lehnte den Antrag nun ab – allerdings nur aus formalen Gründen. Ein für die Zukunft wirkendes Verbot könne nur dann erlassen werden, wenn das "beanstandete Verhalten auch nach neuer Rechtslage unzulässig ist". Das sei hier aber nicht der Fall, denn die Lockdown-Verordnungen seien längst außer Kraft. Ob Hofer während des Lockdowns gegen die Rechtslage verstoßen hat, ist laut OGH daher nicht entscheidend.

"Unser Ziel war es, einen Präzedenzfall für mögliche künftige Lockdowns zu schaffen", sagt Hannes Seidelberger, Geschäftsführer des Schutzverbands gegen unlauteren Wettbewerb, zum STANDARD. "Wir hätten uns daher eine inhaltliche Klarstellung des Obersten Gerichtshofs gewünscht. Die Entscheidung ist aber natürlich zu akzeptieren."

Bei Hofer seien teilweise Leute Schlange gestanden, um Gartenmöbel zu kaufen, sagt Seidelberger. "Derartige Menschenansammlungen hätte der Lockdown eigentlich verhindern sollen." (Jakob Pflügl, 25.10.2021)